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BERICHT/002: Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2010 (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 7. Oktober 2009

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2010

Das Kabinett hat heute [7.10.09] die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2010 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,11 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.


Die wichtigsten Rechengrößen 2010 im Überblick:

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2010 auf 2.555 Euro/Monat (West) festgesetzt (2009: 2.520 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) im Jahr 2010 beträgt 2.170 Euro/Monat (2009: 2.135 Euro/Monat).

Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2010 auf 5.500 Euro/Monat (West) steigen (2009: 5.400 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt für das Jahr 2010 auf 4.650 Euro/Monat (2009: 4.550 Euro/Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgesetzt (2009: 48.600 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2010 auf 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro). Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro) bzw. 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro).


Rechengrößen der Sozialversicherung 2010 
 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat) in Euro:

       West 
      Ost 

Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungs-
grenze: allgemeine Ren-
tenversicherung
5.000,00


66.000


4.600,00


55.800


Beitragsbemessungs-
grenze: knappschaftliche
Rentenversicherung
6.800,00


81.600


5.700,00


68.400


Beitragsbemessungs-
grenze: Arbeitslosen-
versicherung
5.500,00


66.000


4.650,00


55.800


Versicherungspflicht-
grenze: Kranken- u.
Pflegeversicherung
4.162,50


49.950


4.162,50


49.950


Beitragsbemessungs-
grenze: Kranken- u.
Pflegeversicherung
3.750,00


45.000


3.750,00


45.000


Bezugsgröße in der Sozial-
versicherung
2.555,00

30.660

2.170,00

26.040

vorläufiges Durch-
schnittsentgelt/Jahr in     
der Rentenversicherung

                32.003                

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Die Verordnung und alle Angaben im Detail finden Sie im Internet unter:
www.bmas.de.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 99 vom 7. Oktober 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Postanschrift: 11017 Berlin
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Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2009