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BERICHT/009: Integrationspolitik und Sprache in Deutschland und der Schweiz (WZB)


WZB Mitteilungen - Nr. 131/März 2011
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Renaissance der Homogenitäts-Ideologie
Integrationspolitik und Sprache in Deutschland und der Schweiz

von Zuhal Kavacik und Damir Skenderovic


Kurzgefasst: Der Sprache kommt im Integrations- und Migrationsdiskurs eine zunehmend wichtige Rolle zu. Sprachnachweise für Zuwanderer oder Integrationskurse für Neueinwanderer werden verpflichtend eingeführt. Sprache hat jedoch nicht immer dieselbe Rolle in der Migrationspolitik eingenommen. Ein Vergleich der migrationspolitischen Debatten in Deutschland und der Schweiz zeigt, dass Homogenitäts- und Assimilationsvorstellungen, ein Relikt aus der Zeit der Nationalstaatenbildung im 19. Jahrhundert, heute wieder stärker zu finden sind als in früheren Jahrzehnten.


Das Jahr 2010 war in Europa durch emotional und kontrovers geführte Diskussionen über Migration, Integration und Identität geprägt. Während in den Niederlanden Geert Wilders mit seinen ausgrenzenden Parolen den Wahlkampf bestimmte und die Schweiz in einer Volksabstimmung entschied, straffällig gewordene Einwanderer kompromisslos abzuschieben, wurde in Deutschland nach Thilo Sarrazins Schreckens-Szenario "Deutschland schafft sich selbst ab" die Idee der multikulturellen Gesellschaft von Angela Merkel für tot erklärt.

In einem Punkt schienen sich dabei die meisten Beteiligten einig zu sein: Die Beherrschung der Sprache des Aufnahmelands ist grundlegend für den Integrationserfolg von Migranten. So selbstverständlich das heute erscheinen mag, so sehr hat sich die Bewertung von Sprache im Integrationsprozess während der letzten Jahrzehnte gewandelt. Dies zeigt ein vergleichender Rückblick des öffentlichen und politischen Umgangs mit anderssprachigen Migrationsgruppen in Deutschland und der Schweiz seit den 1960er Jahren.


"Gastarbeiter" und Aussiedler in Deutschland

In Deutschland existieren in einigen Bundesländern mit Dänisch, Friesisch, Sorbisch oder Romanes vier Minderheitensprachen, die neben dem Deutschen als Amtssprachen anerkannt sind. Die Sprachen der Einwanderer genießen hingegen keine sprachrechtliche Anerkennung. Was sich im Alltag als bunte Sprachenvielfalt bemerkbar macht, kann aus den Daten des Statistischen Bundesamtes nicht präzise rekonstruiert werden, denn dieses sammelt keine Angaben zu den Sprachen der Migranten, sondern nur zu deren Herkunftsländern. So kommen von den 6,7 Millionen Ausländern 31 Prozent aus EU-Ländern, davon 4,3 Prozent aus Polen, und 26,3 Prozent aus der Türkei. Betrachtet man zudem die Aussiedler, so lassen sich die Dimensionen der Anderssprachigkeit in Deutschland erahnen. Die etwa 4 Millionen Aussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sprechen mehrheitlich eine slawische Sprache als Hauptsprache, insbesondere Polnisch oder Russisch; sie sind stärker vertreten als Türkischsprechende.

Trotz intensiver Anwerbung von "Gastarbeitern" seit den frühen 1960er Jahren wurde die Entwicklung Deutschlands hin zu einer Einwanderungsgesellschaft lange ignoriert. Die Präsenz von Zugewanderten galt als temporäre Erscheinung. Aus dieser Perspektive war denn auch die aktive Förderung deutscher Sprachkenntnisse von Zuwanderern jahrzehntelang kein Thema. Gleichzeitig erhöhte sich mit zunehmendem Familiennachzug aber auch die Zahl der Gastarbeiterkinder. Die Migrantenkinder wurden meist in getrennte Schulklassen eingeteilt und mit dem Unterricht in ihren jeweiligen Herkunftssprachen auf ihre Heimkehr vorbereitet. Der muttersprachliche Unterricht solle die "Verbindung der Schüler zu Sprache und Kultur ihrer Heimat" erhalten, heißt es in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1971.

Anders gelagert war die "Sprachenfrage" bei den Aussiedlern, die nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland kamen. Umfassende Eingliederungshilfen in Form von Sprachkursen, Umschulung und Weiterbildung ermöglichten eine soziale Integration, die sich geräuschlos, zumindest ohne große Kontroversen vollzog. Da sie von vornherein als "Volksdeutsche" galten und sprachliche Kriterien für die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk keine entscheidende Rolle spielten, war Sprache kaum ein Thema. Die deutschen Behörden forderten lediglich bruchstückhafte Deutschkenntnisse, die nicht dem funktionalen Aspekt des Sprachgebrauchs folgten, sondern lediglich die ethnische Konstruktion der Zugehörigkeit zum deutschen Volk bezweckten. Sprachliche Versatzstücke wurden in Form eines Fragenkatalogs ("Wie heißt Porree im Dialekt?") abgefragt. Der Mangel an Deutschkenntnissen wurde von den Behörden damals geradezu als Beweis für die Deutschstämmigkeit gesehen, denn ungenügende Sprachkompetenz in Deutsch sei eine Folge ethnischer Diskriminierung und erzwungener Assimilationspolitik in Ost-, Südost- und Ostmitteleuropa.

Als nach 1989 die Zahl der zuwandernden Aussiedler stark anstieg, begann sich die Sicht auf die Frage der Sprachkenntnisse grundlegend zu ändern. In politischen und öffentlichen Debatten sprach man zunehmend vom "Aussiedlerproblem". Es wurden umfangreiche Sprachtests für die sogenannten Spätaussiedler eingeführt, nun zum Zweck, die deutsche Herkunft zu überprüfen. Während fehlende Sprachkompetenz zuvor als Indiz für die deutsche Volkszugehörigkeit galt, wurde nun der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zur Voraussetzung für die Einreise gemacht. In beiden Fällen diente Sprache als Erkennungszeichen nationaler Zugehörigkeit, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen.

Die neue Einschätzung des Stellenwerts von Sprache bei der Zuwanderung von Spätaussiedlern erwies sich als Katalysator für die generelle Diskussion zur Bedeutung von Sprache im Zusammenhang mit Migration und Integration. Verstärkt wurde nun für ein pragmatisches, instrumentelles Verständnis von Sprache als Kommunikationsmittel plädiert. Aus dieser sozialintegrativen Perspektive gilt Sprache als wichtiges soziales Kapital, als ökonomische Ressource, notwendig für Kontakte im Alltag und Erfolg im Beruf. Im Zuwanderungsgesetz von 2005 wurde mit der Formel "600 Stunden Sprachkurs plus 30 Stunden Orientierungskurs in Staat, Gesellschaft und Geschichte Deutschlands" ein erster, aber von Seiten der Sprachwissenschaftler und Migranten-Organisationen als unzureichend eingestufter Schritt gemacht. Überdies werden Anforderungen, den Sprachnachweis noch vor der Einreise zu erbringen, wie es beispielsweise für die seit 2007 geltende Regelung für den Ehegattennachzug bei "bestimmten" Zuwanderergruppen gilt, als Ausgrenzungsmechanismus und weniger als Integrationsmaßnahme kritisiert.

Es zeigt sich aber, dass der Leitsatz, Sprache sei Schlüssel zu jeglicher Integration, nicht nur im Sinne kommunikativer Kompetenz, sondern auch kultureller Assimilation verstanden wird. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Bundestag wies 2000 darauf hin, dass die Beherrschung der deutschen Sprache auch als Bekenntnis zur deutschen Leitkultur zu sehen sei. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende seinerseits betonte in seiner Rede 2007 auf dem Deutschlandtag der Jungen Union, wer in Deutschland leben wolle, müsse "sich in die deutsche Leitkultur integrieren und unsere Sprache lernen". Sprachkenntnisse wurden somit nicht nur als Zeichen der Eingliederung im sozialen und beruflichen Umfeld, sondern auch als Bekenntnis zur Aufnahmegesellschaft und zu deren kulturellen Werten erachtet.


Sprachenvielfalt in der Schweiz: Migration als weitere Herausforderung

Viel stärker als Deutschland ist die Schweiz durch sprachliche Heterogenität geprägt. Das Land verfügt nicht über eine Nationalsprache, sondern über vier Landessprachen. Gemäß der Volkszählung von 2000 sprechen 63,7 Prozent der Schweizer Bevölkerung Deutsch, 20,4 Prozent Französisch, 6,5 Prozent Italienisch und 0,5 Prozent Rätoromanisch. Weitere knappe 9 Prozent der Bevölkerung sprechen eine andere, nichtautochthone Sprache, dazu gehören mit 1,5 Prozent slawische Sprachen aus dem ehemaligen Jugoslawien, 1,3 Prozent Albanisch, 1,2 Prozent Portugiesisch, 1,1 Prozent Spanisch, 1,0 Prozent Englisch und 0,6 Prozent Türkisch. Jede dieser allochthonen Sprachen wird von einem größeren Bevölkerungsteil gesprochen als das Rätoromanische, eine der offiziellen Landessprachen.

Auch in der Schweiz war die Frage der Sprachkenntnisse von Migranten in den 1960er bis 1990er Jahren kaum thematisiert worden. Ähnlich wie in Deutschland wurde angenommen, dass Migranten sich nur temporär im Land aufhalten würden. Migrantenkinder hatten seit den 1960er Jahren ebenfalls die Möglichkeit, in ihren Herkunftssprachen unterrichtet zu werden, und zwar durch den Besuch von Kursen in "heimatlicher Sprache und Kultur" (HSK). Anders als in Deutschland war in der Schweiz aber die Ansicht verbreitet, die sprachliche Assimilation der Migranten trage dazu bei, die angebliche "Überfremdung" der Schweiz zu verringern; als kulturell-sprachlich assimilierte Mitbürger wären sie dem Land nicht mehr fremd. Dies passte auch zum Territorialitätsprinzip, der entscheidenden Grundlage des Sprachenfriedens in der Schweiz, mit seiner assimilationistischen Ausrichtung. Nicht nur von Migranten, sondern beispielsweise auch von Deutschschweizern wird erwartet, dass sie sich sprachlich assimilieren, wenn sie sich im französischsprachigen Teil der Schweiz niederlassen.

In den 1990er Jahren gewann die zuvor stiefmütterlich behandelte Integrationspolitik auch in der Schweiz stark an Bedeutung. Eine Vorreiterrolle spielten die Städte, wo Fragen sozialer Integration früh an die Migrationsthematik geknüpft wurden. In städtischen Integrationsleitbildern erklärte man Erwerb und Förderung von Sprachkompetenzen zur prioritären Aufgabe und Sprachkenntnisse zum zentralen Mittel für eine erfolgreiche Integration. So zeichnete sich eine Zäsur im sprachpolitischen Umgang mit Migranten ab, die sich ab Ende der 1990er Jahre auch in der Integrationsdebatte auf Bundesebene zeigte. Wie in Deutschland galt nun Sprache als Schlüssel zur Integration. Andere Integrationsfaktoren wie sozioökonomische Situation, Bildungsfragen oder politische Rechte traten hingegen bei den Fördermaßnahmen in den Hintergrund.

In zwei wegweisenden Vorstößen von Abgeordneten der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) im nationalen Parlament hieß es 1998, der Erwerb von Sprachkenntnissen sei "der erste Schritt aus einem Randgruppendasein heraus". Damit würden Ängste sowohl auf "Seiten der Einheimischen wie der Neuhinzugekommenen" vermindert. Mit dem Spracherwerb verringere sich, so die Vertreter der CVP, die "Gefahr von Ausgrenzung und Ghettoisierung und damit die Anfälligkeit für radikale politische und fundamentalistisch-religiöse Beeinflussung" sowie der "Einfluss krimineller Kreise". Diese Sichtweise schreibt der Sprache ein Potenzial zu, das für das Individuum identitätsstiftende Wirkung hat und ihm Zugehörigkeitsgefühl vermittelt. Das Fehlen dieser Identifikation hingegen führe zur Desintegration des Einzelnen wie auch der gesamten Gesellschaft, die Gefahr laufe, sich in Sub- und Sondergesellschaften aufzusplittern.

Aufgrund solcher politischer Vorstöße hat denn auch die Schweiz in den letzten zehn Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die auf ein "Fördern und Fordern" von Sprachkenntnissen der Migranten abzielen. Dabei liegt der Akzent stärker auf dem Fordern. Seit dem neuen Ausländergesetz von 2008 ist es beispielsweise möglich, den aufenthaltsrechtlichen Status mit der Frage des Spracherwerbs zu verknüpfen. Behörden können bei der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen sogenannte Integrationsvereinbarungen mit Ausländern abschließen, in denen Sprachkenntnisse als Bedingung festgelegt sind. Sprachkompetenz ist zusehends zum zentralen Kriterium auch bei Fragen der Einbürgerung geworden, denn wie es in einer Parlamentsdebatte von 2002 zum Ausdruck kam, erlaube erst die Aneignung der Sprache, so eine Abgeordnete der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), "eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft, im Turnverein, im Chor, im Quartier, in der Hausgemeinschaft", und dies ermögliche "dann auch das Kennenlernen unserer Kultur und unserer Rechtsordnung und die Anerkennung unserer abendländischen Wertvorstellungen".

Während transnationale Migration wie auch andere Globalisierungstendenzen das traditionelle nationalstaatliche Modell in Frage stellen, scheint sich der Nationalstaat auf seine klassischen Prinzipien und Ziele zu besinnen, zu denen die Einheit von Sprache und Nation gehört. Seit dem 19. Jahrhundert ist es Ziel nationalstaatlicher Regime und Bürokratien, durch Sprachenmanagement die Sprachpraxis in Richtung sprachlich homogener Nationalgesellschaften zu steuern. Auch der europäische Integrationsprozess der letzten Jahrzehnte bremste diese Entwicklung nicht, da in der Europäischen Union eine Mehrsprachenpolitik, die auch Migrationssprachen berücksichtigt, weitgehend fehlt. So legt die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen von 1992 lediglich fest, dass die einzelnen Staaten frei bestimmen können, welche Sprachen unter die Schutzklausel für Minderheitssprachen fallen. Bisher sind Migrationssprachen von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn sie von mehr Menschen gesprochen werden als viele der anerkannten Minderheitensprachen.

Unabhängig davon, ob das nation-state building auf einer Nationalsprache oder mehreren Landessprachen beruht, wurde sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland sprachlicher und kultureller Vielfalt mit Vorstellungen von Homogenität und Assimilation begegnet. Während die Förderung von Sprache als Kommunikationsmittel und zum Zwecke der Verständigung durchaus weiter als Grundlage soziostruktureller Integration gilt, kommt in den oft kulturalistisch geführten Debatten um Migration und Integration zunehmend ein Verständnis von Sprache als identitätsstiftendes und abgrenzendes Kennzeichen zum Zuge, wie in Deutschland die Hinweise auf eine Leitkultur und in der Schweiz die Wiederbelebung des Überfremdungs-Topos zeigen.

Das Schweizer Diktum von der "Vielfalt in der Einheit" könnte eigentlich eine gute Grundlage für eine pragmatische Herangehensweise sein. Aber die sprachliche Vielfalt gibt dort auch immer wieder Anlass zu Warnungen vor der Fragilität des Sprachenfriedens zwischen den vier Bevölkerungsgruppen und lässt Migrationsprachen als zusätzliche Bedrohung erscheinen. In Deutschland ist die anfängliche Zurückhaltung in der Sprachenfrage im Zuge des Wandels des Staatsangehörigkeitsrechts - vom Abstammungs- zum partiellen Territorialprinzip - zusehends aufgegeben worden, so dass Sprache als Zugehörigkeitskriterium zum deutschen Nationalstaat immer mehr in den Vordergrund rückte. In beiden Ländern zeigt sich, dass Anders- und Vielsprachigkeit vermehrt als Problem und Konfliktpotenzial gesehen wird. Dem wird mit Assimilationserwartungen begegnet, die auf der Idee kulturell-sprachlicher Homogenität basieren. Dabei laufen Deutschland und die Schweiz wie auch viele andere europäische Staaten Gefahr zu vergessen, dass Migrationssprachen - wie das Beispiel Kanada zeigt - eine bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Investition und Ressource darstellen und entsprechend gefördert und rechtlich anerkannt werden sollten.


Damir Skenderovic ist Assoziierter Professor für Allgemeine und Schweizerische Zeitgeschichte an der Universität Freiburg (Schweiz). Er war im Sommer 2010 Gast der Abteilung Migration, Integration, Transnationalisierung. Er forscht vor allem über Rechtsradikalismus, Migration, Populismus, Nationalismus und Rassismus.
damir.skenderovic@unifr.ch

Zuhal Kavacik ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Migration, Integration, Transnationalisierung. Sie arbeitet im Projekt "Finding a Place for Islam in Europe: Cultural Interactions between Muslim Immigrants and Receiving Societies" (EURISLAM). Sie forscht über internationale Migrations- und soziale Differenzierungsfragen.
kavacik@wzb.eu


Literatur

Blommaert, Jan: "Language Policy and National Identity". In: Thomas Ricento (Ed.): An Introduction to Language Policy. Theory and Method. Malden u.a.: Blackwell Publishing 2006, S. 228-254.

Bommes, Michael: Erarbeitung eines operationalen Konzeptes zur Einschätzung von Integrationsprozessen und Integrationsmaßnahmen. Osnabrück: IMIS 2004.

Hobsbawm, Eric J.: Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780. Frankfurt a.M./New York: Campus 1991.

Hogan-Brun, Gabrielle/Mar-Molinero, Clare/Stevenson, Patrick (Eds.): Discourses on Language and Integration. Critical Perspectives on Language Testing Regimes in Europe. Amsterdam/Philadelphia: John Benjamins 2009.

Maas, Utz: Sprache und Sprachen in der Migrationsgesellschaft. Die schriftkulturelle Dimension. Göttingen: V & R Unipress 2008.

Piñeiro, Esteban/Bopp, Isabelle/Kreis, Georg (Hg.): Fördern und Fordern im Focus. Leerstellen des schweizerischen Integrationsdis Kurses. Zürich: Seism Verlag 2009.


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Quelle:
WZB Mitteilungen Nr. 131, März 2011, Seite 30 - 33
Herausgeberin:
Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung
Professorin Jutta Allmendinger Ph.D.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2011