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FRAUEN/379: 10 Jahre Gewaltschutzgesetz - Meilenstein für den Opferschutz (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 7. März 2012

10 Jahre Gewaltschutzgesetz

Ein Meilenstein für den Opferschutz


Berlin/Dortmund, 07. März 2012. Das Gewaltschutzgesetz, das der Gesetzgeber zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt vor zehn Jahren verabschiedet hatte, hat sich bewährt. Es gibt gewaltbetroffenen Frauen ihre Selbstbestimmung und Selbstachtung zurück, machen der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) deutlich.

So werden Frauen ermutigt, gegen Täter aus ihrem häuslichen Umfeld vorzugehen. Besonders durch die bessere Vernetzung der Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen mit der Polizei und mit Ärzten werden nun auch die Frauen erreicht, die nicht in der Lage sind, sich Hilfe zu suchen oder sich zu wehren. Auch für Frauen, für die der Weg in ein Frauenhaus nicht möglich ist, öffnet das Gewaltschutzgesetz eine Handhabe gegen ihre Peiniger. Die Wegweisung des Täters aus der Wohnung sowie Kontakt-, Annäherungs- und Belästigungsverbote schließen eine Lücke im Hilfesystem. Das Gewaltschutzgesetz ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels: Häusliche Gewalt ist kein Bagatelldelikt mehr.

Dennoch gibt es Nachbesserungsbedarf zu diesem Gesetz. Die Finanzierung des Hilfesystems ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und nicht nachhaltig gesichert. Noch immer können sich nicht alle Frauen den Opferschutz leisten. So müssen Studentinnen, Auszubildende und Frauen mit eigenem Einkommen ihren Aufenthalt im Frauenhaus selbst bezahlen.

Auch das Umgangsrecht der Täter mit ihren Kindern hebelt den Schutz der Opfer oftmals aus. Denn es erlaubt gewalttätigen Vätern den Umgang mit ihren Kindern, auch wenn ihnen der Kontakt zur Mutter verboten ist. Der Gesetzgeber muss dringend eine Lösung finden, bei der sowohl der Schutz der Frauen, das Wohl des Kindes als auch die Rechte der Väter gewahrt werden.


Seit 1976 bietet das erste Frauenhaus in Deutschland Schutz vor Gewalt

Bundesweit gibt es 358 Frauenhäuser, davon 54 Frauen- und Kinderschutzhäuser und 38 Beratungs- und Interventionsstellen in katholischer Trägerschaft. Jährlich flüchten 40.000 Frauen und Kinder in Frauenhäuser. In 95 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt sind Frauen die Opfer und Männer die Täter. Jede vierte Frau wird in ihrer Ehe oder Beziehung Opfer von Gewalt - unabhängig von Einkommen, Bildung oder Alter.


Kontakt:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Gisela Pingen-Rainer
E-Mail: pingen@skf-zentrale.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2012
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2012