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FRAUEN/490: Südsudan - Kinderbräute und Sühneopfer, neue Verfassung soll Frauen besser schützen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 27. Mai 2013

Südsudan: Kinderbräute und Sühneopfer - Neue Verfassung soll Frauen besser schützen

von Charlton Doki


Bild: © Jared Ferrie/IPS

Frauen der ethnischen Murle im Südsudan
Bild: © Jared Ferrie/IPS

Juba, 27. Mai (IPS) - "Unsere Töchter sind unser Reichtum. Wie sonst sollte ich an Kühe kommen?", fragt der 60-jährige Jacob Deng aus dem südsudanesischen Bundesstaat Jonglei. In vielen ethnischen Gemeinschaften sind junge Frauen aufgrund des Brautgelds, das sie erzielen, für ihre Herkunftsfamilien Quellen des Wohlstands.

Nach Angaben des Ministeriums für Frauen- und Kinderangelegenheiten sind 48 Prozent aller südsudanesischen Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren verheiratet. In einigen Fällen waren die Frauen im Alter von zwölf Jahren verheiratet worden.

Im südsudanesischen Kinderschutzgesetz ist das Heiratsmindestalter auf 18 Jahre festgelegt. Zuwiderhandlungen können mit sieben Jahren Gefängnis geahndet werden. Da aber Kinderehen in vielen Gemeinschaften traditionell üblich sind, werden die Bestimmungen nicht durchgesetzt, wie die Ministerin Kwaje Losuba einräumt.

"Sobald ein Mädchen in die Pubertät kommt, ist sie eine Frau. Solange jemand bereit ist, viele Kühe für meine Töchter zu geben, verheirate ich sie", erklärte Deng gegenüber IPS. Auch der 50-jährige Biel Gatmai aus dem Bundesstaat Upper Nile ist ein Befürworter der Kinderehe. Sie beuge außerehelichen Schwangerschaften vor, sagte er. "Es ist auf jeden Fall besser für ein Mädchen, in jungen Jahren zu heiraten, als im Haus der Eltern zu bleiben und schwanger zu werden. Denn für eine Tochter mit einem unehelichen Kind ist keiner bereit, viele Kühe zu zahlen."


Verfassungsreform

Der Südsudan arbeitet derzeit an einer Verfassungsreform, und die Bürger sind aufgerufen, auf Seminaren und Veranstaltungen ihre Vorschläge einzubringen. Kinderehen sind ein viel diskutiertes Thema.

Staatspräsident Salva Kiir hatte im vergangenen Jahr einen 55-köpfigen Ausschuss einberufen, der die südsudanesische Übergangsverfassung vom 9. Juli 2011 verbessern soll. An jenem Tag hatte der Südsudan seine Unabhängigkeit vom Sudan erlangt. Der neue Verfassungsentwurf soll bis Dezember 2014 vorliegen und Anfang 2015 vom Parlament gebilligt werden.

Bild: © Charlton Doki/IPS

Südsudanesische Obstverkäuferin in der südsudanesischen Hauptstadt Juba
Bild: © Charlton Doki/IPS

Den Vereinten Nationen zufolge sind Frauen und Mädchen im Südsudan besonders anfällig für Übergriffe. Während des 21-jährigen Bürgerkriegs waren sie Zielscheiben schlimmster Menschenrechtsverletzungen wie Vergewaltigung und Raub. Etwa zwei Millionen Menschen kamen in dem blutigen Konflikt ums Leben, weitere vier Millionen wurden vertrieben. In einem Abkommen von 2005 wurde die Teilung des Sudans in zwei Staaten besiegelt.

Mitte April äußerte sich die UN-Mission im Südsudan (UNMISS) besorgt über die fortgesetzte Gewalt zwischen einzelnen ethnischen Gemeinschaften, von der vor allem Frauen und Kinder betroffen seien. Mindestens 1.600 Menschen kamen nach UN-Angaben 2011 bei Kämpfen zwischen den Murle und Lou Nuer ums Leben.

Im April berichtete die UNMISS-Chefin Hilde Johnson Journalisten in Juba, dass die UN fest entschlossen sei, die Rechte von Frauen, Kindern und älteren Menschen durchzusetzen, die "besonders angreifbar sind und Schutz benötigen."

Paleki Mathew Obur leitet das 'South Sudan Women's Empowerment Network', eine lokale Nichtregierungsorganisation (NGO) zur Förderung der Frau. Sie setzt sich dafür ein, dass in der neuen Verfassung das Heiratsmindestalter auf 18 Jahre festgeschrieben wird.

"Verschiedene Organisationen haben sich in den unterschiedlichen südsudanesischen Bundesstaaten umgesehen und Meinungen zur Festlegung eines solchen Heiratsmindestalters eingeholt. Die Antworten fielen sehr unterschiedlich aus. Manche plädierten für 18, andere für 15 Jahre", berichtete Mathew Obur.


Gewohnheitsrechte fixieren

Angelina Daniel Seeka von der südsudanesischen NGO 'End Impunity' sieht in dem Gewohnheitsrecht die Wurzel allen Übels. "Hier müssen wir ansetzen", meint sie. Da Gewohnheitsrechte nicht schriftlich fixiert sind, können sie von den lokalen Chiefs - in der Regel Männer - nach Gutdünken und somit willkürlich ausgelegt werden. Aus diesem Grund pocht Lorna James Elia von der Frauengruppe 'Voice for Change' auf eine Neudefinierung des Gewohnheitsrechts. "Es gibt Regelungen, die gut sind und nicht geändert werden müssen. Doch alles, was diskriminierend ist, muss weg."

Dazu gehört nach Ansicht der Aktivisten auch die Praxis, gewaltsame Konflikte zwischen zwei Familien zu lösen, indem eine junge Angehörige der Täterfamilie der Opferfamilie als Entschädigungszahlung überlassen wird. "Die Verfassung muss eine Klausel enthalten, die klarstellt, dass kein Mensch auf diese Weise missbraucht werden darf", meinte die Aktivistin Buruna Ciricio unlängst auf einer Frauenkonferenz in Juba. (Ende/IPS/kb/2013)


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IPS-Tagesdienst vom 27. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2013