ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. September 2011
Bundesverwaltungsgericht: ver.di begrüßt Urteil zur Arbeitszeit von Feuerwehrleuten
Berlin, 30.09.2011 - Beamte der Berufsfeuerwehr, die bis zum Jahre 2006 durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich gearbeitet haben, genießen für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit den vollen Freizeitausgleich. Das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 2 C 32.10 - 37.10) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als "Durchbruch der Vernunft". "Damit herrscht jetzt Rechtssicherheit. Den erheblichen Belastungen der Berufsfeuerwehr wird bei der Arbeitszeit endlich Rechnung getragen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Donnerstagnachmittag entschieden, dass der Freizeitausgleich in vollem Umfang der zuviel geleisteten Arbeitsstunden abgegolten werden muss. Dabei bezog sich das Leipziger Gericht auf entsprechende europaweite Regelungen. Davon abweichende Urteile der Vorinstanzen zulasten der Feuerwehrleute hob das Bundesverwaltungsgericht auf.
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geht zurück auf einen Antrag von Bielefelder Feuerwehrleuten, die im Jahre 2001 gegen die Praxis der Anrechnung von Bereitschaftszeiten und von abgeleisteten Überstunden im Einsatzdienst vorgegangen waren und dabei vom ver.di-Rechtsschutz unterstützt wurden. "Damit haben die von uns geführten Gerichtsverfahren den größtmöglichen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen erzielt", betonte Meerkamp.
Quelle:
Presseinformation vom 30.09.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2011