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KIND/133: Jedes in Deutschland geborene Kind sollte eine Geburtsurkunde erhalten (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 1. Juni 2016

Jedes in Deutschland geborene Kind sollte eine Geburtsurkunde erhalten


Berlin - Viele geflüchtete Frauen oder Eltern ohne Papiere besitzen kein offizielles Dokument, das die Geburt ihres Kindes in Deutschland belegt und seine Identität nachweist. Doch ohne eine Geburtsurkunde oder wenigstens einen Auszug aus dem Geburtenregister wird den Eltern und den betroffenen Kindern der Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen, Asylantragsstellung und vielem mehr erheblich erschwert oder gar verwehrt.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht daher anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni 2016 gemeinsam mit dem Berliner Hebammenverband und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. die Informationen für Geflüchtete "So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind" [1]. Die Informationen erscheinen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi. Zielgruppen sind geflüchtete Frauen oder Eltern, die eine Berliner Geburtsklinik aufsuchen, aber auch an Geburt, Vorsorge und Registrierung beteiligte Fachkräfte, besonders in den Standesämtern,

"Die Politik muss dafür sorgen, dass auch Kinder von Geflüchteten ohne Papiere eine Geburtsurkunden erhalten", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention zum Internationalen Kindertag. Deutschland habe sich dazu mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet und erst 2014 gegenüber den Vereinten Nationen klar formuliert, dass jedes in Deutschland geborene Kind eine Geburtsurkunde erhalten soll. "Doch diese klare Regelung kommt in der Praxis offenkundig nicht an", so die Menschenrechtsexpertin. Kinderärztinnen und -ärzte sowie Hebammen aus Berlin berichteten, dass sie immer wieder auf Familien träfen, die weder eine Geburtsurkunde noch einen Auszug aus dem Geburtenregister für ihr Neugeborenes hätten. Auf Landesebene müssten dazu dringend Verfahren entwickelt werden.

Kittel schlägt als Zwischenlösung vor, dass das Standesamt den Auszug aus dem Geburtenregister, der von vielen Behörden als amtliches Dokument anerkannt wird, automatisch an die Eltern von Neugeborenen ohne Papiere übergibt. "Mit dem Registerauszug könnten die Mütter für ihre Neugeborenen auch ohne Geburtsurkunde Untersuchungsscheine für Vorsorgeuntersuchungen erhalten und auch später bei anderen Stellen die Existenz ihres Kindes wenigstens belegen", so die Leiterin der Monitoring-Stelle.


Informationen für Geflüchtete "So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=690&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=8e49bf0506361b90457943edb1af744f

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juni 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2016

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