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LEISTUNGEN/457: Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV ist keine Lösung! (Silvia Schmidt,SPD)


Silvia Schmidt, MdB - 10. Februar 2010
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion

Silvia Schmidt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht Hoffnung

Kinder sind die Zukunft, es darf nicht ums Geld gehen!


Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig ist. Für den Kinderbedarf einfach einen Prozentsatz des Erwachsenenbedarfs heranzuziehen, gleiche einer "Schätzung ins Blaue" und erschwert eine menschenwürdige Existenz, so die Richter. Die Regierung muss bis zum Ende des Jahres eine gesetzliche Änderung vornehmen, die den Bedarf von Erwachsenen und Kindern realistisch und nachhaltig erfasst. Wie schon in der mündlichen Verhandlung deutlich wurde, haben Kinder besondere und stetig wechselnde Bedarfe.

Staatliche Zuschüsse und Förderungen müssten auch bei den Kindern ankommen, höhere Regelsätze sind nach Ansicht von Silvia Schmidt, der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, keine Lösung:

Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Es darf bei Bildung, Förderung und Erziehung nicht ums Geld gehen. Wir brauchen nachhaltige Wege, den Bedarf zu ermitteln und so zu decken, dass Kinder nicht länger für die Arbeitslosigkeit der Eltern haften müssen. Wir brauchen gesunde und kostenlose Verpflegung in Schulen und Kitas, mehr kostenlose Sport- und Bildungsangebote in der Freizeit und zusätzliche Investitionen in die Qualität unserer Betreuung, Erziehung und Lehre. So erreichen wir eine nachhaltige Förderung von Kindern und Familien und nicht durch die Anhebung von Regelsätzen.


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Quelle:
Pressemitteilung: 10.02.2010
Silvia Schmidt, MdB, Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 73109, Fax: (030) 227 76627
E-Mail: silvia.schmidt@bundestag.de
Internet: www.silviaschmidt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2010