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LEISTUNGEN/592: Anhörung Hartz IV Regelbedarf - Regelbedarfe bleiben auf Kante genäht (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 28. November 2016

Anhörung Regelbedarf

Regelbedarfe bleiben auf Kante genäht


Berlin, 28. November 2016. "Erneut hat die Regierung den Hartz IV Regelbedarf kleingerechnet", kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes im Bundestag. Dabei sei ein bedarfsgerechtes Berechnungsverfahren dringend nötig.

"Die Höhe muss so bestimmt werden, dass den betroffenen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben möglich ist", fordert Neher. So dürfe die Gruppe der verdeckt Armen, die trotz Berechtigung Leistungen nicht in Anspruch nehmen, nicht in die Vergleichsgruppe einbezogen werden, auf deren Grundlage der Regelsatz berechnet wird. Auch der Stromanteil ist erneut zu niedrig angesetzt. Zahlen der Caritas zeigen, dass beispielsweise der tatsächliche Verbrauch eines alleinstehenden Grundsicherungsempfängers rund zehn Euro höher ist als im Gesetz angenommen.

"Der Regelbedarf ist so auf Kante genäht, dass die Betroffenen keine Möglichkeit haben, größere Anschaffungen zu tätigen, die notwendig sind. So ist beispielsweise der Kauf einer Waschmaschine oder einer Brille ohne Verschuldung schlichtweg nicht möglich", betont Neher. Noch immer ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht nachgekommen, hier genügend Flexibilität zu schaffen. Der Deutsche Caritasverband fordert, im Regelbedarf eine Flexibilitätsreserve einzurechnen und die sogenannten Weißen Waren und Sehhilfen als Einmalleistungen bereitzustellen.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht die Caritas auch bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen. "Es kann nicht sein, dass Kinder erst bei akuter Versetzungsgefahr gefördert werden. Nachhilfe muss auch dann zum Einsatz kommen, wenn aufgrund schlechter Noten das Erreichen eines bestimmten Schulabschlusses in Gefahr oder die Förderung für eine bessere Schulartempfehlung notwendig ist", fordert Neher. Insgesamt sind die im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Leistungen von zehn Euro pro Monat und das Schulstarterpaket von 100 Euro zu niedrig angesetzt, um Kinder und Jugendliche angemessen fördern zu können. Bei Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Eltern leben, ist es ebenfalls erforderlich, deren Bedarfe angemessen abzudecken. Hier setzt sich die Caritas für die Einführung eines pauschalen Umgangsmehrbedarfs für das Kind ein.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. November 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2016

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