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LEISTUNGEN/599: Caritas begrüßt Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - weitere Schritte nötig (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 6. März 2017

Unterhaltsvorschussgesetz

Caritas begrüßt Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - weitere Schritte notwendig


Berlin, 6. März 2017. "Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, dass endlich alle Kinder bis zur Volljährigkeit einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben", betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses im Haushaltsausschuss des Bundestages. "Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Bezugsdauer nicht mehr begrenzt wird."

Der Unterhaltsvorschuss kommt dann zum Tragen, wenn bei getrennt lebenden Paaren ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für sein Kind zahlt. Bislang erhalten Kinder von Alleinerziehenden jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Außerdem ist die Bezugsdauer auf sechs Jahre begrenzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer soll aufgehoben werden.

"Für diese Reform haben wir uns lange eingesetzt", betont Neher und weist gleichzeitig auf weitere notwendige Schritte hin. Das Kindergeld wird wie bislang in voller Höhe von dem Unterhaltsvorschuss abgezogen, was im Gegensatz steht zur Regelung im Unterhaltsrecht, bei der nur das hälftige Kindergeld abgezogen wird. "Das ist nicht sachgerecht. Wir fordern, dass das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird", macht Neher deutlich. Außerdem dürfe der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss nicht entfallen, wenn eine alleinerziehende Person heiratet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2017

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