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LEISTUNGEN/612: Überarbeitung der Sanktionen im zweiten Sozialgesetzbuch dringend geboten (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 4. Juni 2018

Überarbeitung der Sanktionen im SGB II dringend geboten


Berlin, 4. Juni 2018. Anlässlich der heutigen parlamentarischen Beratung von Oppositionsanträgen zum SGB II bekräftigt der Deutsche Caritasverband (DCV) die Notwendigkeit, die Sanktionsregelungen im zweiten Sozialgesetzbuch zu reformieren. "Sanktionen treffen die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen hart. Sie sind ein Einschnitt in das Existenzminimum und bedürfen daher in jedem Einzelfall besonders gründlicher Begründung. Eine Reform der Sanktionsregelungen im SGB II ist überfällig", betont Eva M. Welskop-Deffaa, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des DCV.

Besonders schwierig sei die Situation bei Jugendlichen unter 25 Jahren. Für Jugendliche sieht das SGB II härtere Sanktionen vor als für Erwachsene. "Die dieser Wertung zugrundeliegende Haltung 'wehret den Anfängen' geht in der Praxis in keiner Weise auf", so Welskop-Deffaa. Stattdessen führten die Sanktionen bei den Jugendlichen dazu, dass sie das Vertrauen in die Hilfsangebote verlieren und aufgrund der rigiden Sanktionierung den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. "Sanktionen entkoppeln Jugendliche vom sozialen Sicherungssystem. Oft sind sie der Anfang folgenschwerer Kettenreaktionen."

Kritik übt der DCV auch an der Möglichkeit, Leistungen für Kosten der Unterkunft zu kürzen. Dies führe im schlimmsten Fall zu Wohnungslosigkeit. "Ein eigenes Zuhause ist für jeden Menschen elementar. Sanktionen, die dazu führen, dass die Kosten der Unterkunft nicht mehr gedeckt sind, können für die Betroffenen bedeuten, auf der Straße zu stehen", so Welskop-Deffaa.

Entscheidend sei, dass gut qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Jobcentern eine an den individuellen Bedarfen orientierte Beratung gewährleisten. Dazu gehöre eine schriftliche und verständlich formulierte Belehrung über Rechtsfolgen, die deutlich macht, welches Verhalten erwartet wird, unterstreicht der DCV. Fast 80 Prozent der Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen. Dies deute darauf hin, dass nicht ausreichend bewusst gemacht werde, welche Folgen ein verpasster Termin habe.


Die Stellungnahme finden Sie unter:
https://www.meine-caritas.de/files/newsletters/ee2e0676-a6de-472b-b8b5-40f82a85bb4f/96235d02-a080-4d00-85a7-40433a995c43/documents/Stellungnahme_Anhorung_Sanktionen_HartzIV_04062018.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juni 2018
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 030 30 284447-42, Telefax: 030 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2018

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