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MELDUNG/200: Angehörigen-Entlastungsgesetz - Deutliche Verbesserungen für Familien (Paritätischer Wohlfahrtsverband)


Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Pressemeldung vom 14. August 2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz: Deutliche Verbesserungen für Familien


Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. "Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben", erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: "Dass hier gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent."

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

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Quelle:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin
Telefon +49(0)30|24636-0, Telefax +49(0)30|24636-110
Internet: www.paritaet.org, www.der-paritaetische.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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