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RENTE/521: Fast 13 Millionen staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 12. November 2007

Fast 13 Millionen staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge - Jetzt Zulagenantrag stellen


Zu den Abschlusszahlen bei Verträgen über die staatlich geförderte Altersvorsorge im dritten Quartal 2009 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Trotz der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise ist die Zahl der Riester-Verträge weiter gestiegen. Auch im dritten Quartal haben wieder rund 250.000 Bürgerinnen und Bürger einen neuen Vertrag abgeschlossen: in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ein beachtenswerter Zuwachs. Insgesamt sparen nunmehr knapp 12,9 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit einer zertifizierten Police. Damit rückt das Erreichen der 13-Millionen-Marke zum Jahresende 2009 in greifbare Nähe.

Bei den verzeichneten Zuwächsen handelt es sich um Nettozuwächse, bei denen etwaige Vertragsabgänge bereits berücksichtigt sind. Entgegen anderslautender Meldungen steigt die Bereitschaft zum Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge also weiterhin.

Bemerkenswert ist im dritten Quartal der Zuwachs bei der erst im Jahr 2008 eingeführten Eigenheimrente. Hier wurde die 100.000-Grenze überschritten: Rund 119.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits für diese Form der Zusatzvorsorge entschieden.

Achtung: Für Altersvorsorgesparer läuft in Kürze eine wichtige Frist ab: Wer im Jahr 2007 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2009 nachholen, um sich die Zulage für 2007 zu sichern. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden - auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung gemacht werden muss.

Das Versäumen der jeweiligen Antragsfrist kann man übrigens problemlos durch das Stellen eines sogenannten Dauerzulagenantrags vermeiden. Durch diesen beauftragt man den Anbieter, jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Vermögen (ZfA) zu stellen. Damit läuft das Verfahren automatisch und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Nur eventuelle Veränderungen - wie beispielsweise Familienzuwachs - müssen mitgeteilt werde. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf.

Informationen und Beratung rund um die zusätzliche Altersvorsorge gibt es auch bei den Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:

www.bmas.bund.de (Schwerpunkt Rente/Zusätzliche Altersvorsorge)
www.altersvorsorge-macht-schule.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.stiftung-warentest.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 107 vom 12. November 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Postanschrift: 11017 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
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Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2009