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RENTE/715: Frauen-Bündnis gegen Altersarmut will Mindestrente für alle (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 6. September 2018

Frauen-Bündnis gegen Altersarmut will Mindestrente für alle -
Besserer Zugang von Frauen zur betrieblichen Altersvorsorge


Ein von neun großen Verbänden gegründetes "Frauen-Bündnis gegen Altersarmut" hat sich für eine Rentenpolitik ausgesprochen, "die den Arbeits- und Lebenssituationen von Männern und Frauen gleichermaßen gerecht wird". In einem offenen Brief werden die Mitglieder der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission aufgefordert, sich für eine Stärkung der gesetzlichen Rente und einen besseren Zugang von Frauen zur betrieblichen Altersvorsorge einzusetzen. Das Rentenniveau müsse "auf mindestens 50 Prozent" angehoben werden. Dem Bündnis gehören die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche LandFrauenverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Katholische Deutsche Frauenbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Verband berufstätiger Mütter, der Sozialverband Deutschland (SoVD) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an.

"Viele Frauen erreichen mit ihrem Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einmal die Höhe der Grundsicherung von durchschnittlich 819 Euro", erklärte Stefanie Nutzenberger, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Frauenpolitik. Die bisherige Grundsicherung sei kein Instrument, um Frauen wirksam vor Altersarmut zu schützen. "Es war falsch, die Mindestrente abzuschaffen. Notwendig ist jetzt eine Neuauflage mit verbesserten Bedingungen. Eine Mindestrente, die jede Frau und jeder Mann nach dem Arbeitsleben ohne Abstriche bekommt, wäre zumindest eine armutsvermeidende Maßnahme", sagte Nutzenberger. Arbeiten auch für die Rente müsse sich wieder lohnen. Die Stabilisierung des bisherigen Rentenniveaus reiche alleine nicht aus, da etwa jede dritte Frau im Niedriglohnbereich arbeite. Auch sei die Zahl der Frauen, die heute nach einer Bedürftigkeitsprüfung anspruchsberechtigt sind und die Voraussetzung von 35 Beitragsjahren erfüllen, verschwindend gering.

Das Frauen-Bündnis gegen Altersarmut fordert die Rentenkommission auf, den sozialen Ausgleich für Fürsorgeleistungen zu beachten. "Die Betreuung von Kindern und Angehörigen darf nicht zu Renteneinbußen führen", heißt es in dem offenen Brief. Neben einer steuerfinanzierten, gleichen Mütterrente für alle müssten auch die Zeiten der Pflege von Angehörigen wesentlich besser anerkannt werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 06.09.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2018

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