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RENTE/718: Hofabgabeklausel nicht verfassungsgemäß umzusetzen - Rentenanträge umgehend bescheiden (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin / Hamm, 11.10.2018

SVLFG muss Rentenanträge umgehend bescheiden

Union sieht ein, dass Hofabgabeklausel nicht verfassungsgemäß umzusetzen ist


Laut Medienberichten sieht nun auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Rente nicht mehr für verfassungsgemäß umsetzbar an. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Abschaffung der Hofabgabeklausel schon lange.

"Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau muss ihre skandalöse Verweigerung, Rentenanträge zu bescheiden, sofort aufgeben. Sie muss unverzüglich über die mehreren Tausend Rentenanträge entscheiden, die sie seit dem am 9. August 2018 bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts liegengelassen hat", fordert Ulrich Jasper, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Hofabgabeverpflichtung in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist und die entsprechende Regelung im Gesetz über die Landwirtschaftliche Alterskasse mit sofortiger Wirkung unanwendbar ist. Die beiden anderen Voraussetzungen zum Erhalt der Rente (Rentenalter und Wartezeit) sind dagegen weiter anzuwenden. "Die SVLFG konnte ihre Verweigerung schon bisher nicht auf den Karlsruher Beschluss stützen. Jetzt bricht auch ihre Argumentation zusammen, dass unklar sei, ob die Koalition die Hofabgabeklausel über eine Gesetzesänderung doch noch verlängere. Das ist nun endgültig vom Tisch", ergänzt Jasper.

Äußerungen Stegemanns, dass die Auszahlung der zu Unrecht zurückgehaltenen Renten nicht zu einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Landwirte führen dürfe, weist der AbL-Vertreter zurück: "Mögliche Verschiebungen von Beiträgen können keine Begründung sein, um den Rentnerinnen und Rentnern ihre Rente vorzuenthalten. Auch der Wunsch der SVLFG, dass der Bund mehr Bundesmittel bereitstellen soll, rechtfertigt das Nichtbescheiden von Anträgen in keiner Weise. Was hier abläuft, muss dringend aufgearbeitet werden. Hier hat nicht nur die SVLFG als Körperschaft öffentlichen Rechts rechtswidrig gehandelt, auch die Rechtsaufsicht durch die Bundesministerien für Landwirtschaft und Ernährung und für Arbeit und Soziales hat hier versagt", meint der AbL-Vertreter Jasper.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Oktober 2018
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2018

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