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STATISTIK/290: Sozialhilfeausgaben 2008 (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 26.08.2009

Sozialhilfeausgaben 2008: Anstieg auf netto 19,8 Milliarden Euro


WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2008 in Deutschland brutto 22,0 Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 19,8 Milliarden Euro; das waren 4,9% mehr als im Vorjahr.

Pro Kopf wurden in Deutschland 2008 damit für die Sozialhilfe rechnerisch 241 Euro (Vorjahr: 229 Euro) netto aufgewendet. In Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 249 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 164 Euro. Die mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2008 - wie im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (405 Euro), Hamburg (376 Euro) und Berlin (370 Euro). In den alten Flächenländern verzeichnete Baden-Württemberg die geringsten Ausgaben je Einwohner (177 Euro), Schleswig-Holstein die höchsten (288 Euro). In den neuen Ländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen am niedrigsten (124 Euro) und in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten (206 Euro).

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2008 deutschlandweit Folgendes festzustellen:

Mit 11,2 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit Abstand größte Teil der Sozialhilfenettoausgaben (57%) auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2007 stiegen die Ausgaben hierfür um 5,3%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen 3,7 Milliarden Euro; dies entsprach 19% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zu 2007 stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 6,0%. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1.1.2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1.1.2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2008 netto insgesamt 2,8 Milliarden Euro aus (+3,2% gegenüber dem Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten 14% der gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden netto 0,9 Milliarden Euro ausgegeben (+16,1% gegenüber 2007); dies entsprach 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart ausgegeben. Seit 1.1.2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.314 vom 26.08.2009
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2009