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MELDUNG/267: UNHCR fordert für Familiennachzug "transparente, klare und einfache" Regelung (UNHCR)


UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees
Pressemitteilung vom 8. Mai 2018

UNHCR fordert für Familiennachzug "transparente, klare und einfache" Regelung

Familien mit Kindern zuerst: für das neue Gesetz schlägt das UN-Flüchtlingshilfswerk zwei klare Kriterien vor


Einen Tag vor Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetz zum Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten hat sich UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, für eine schnelle und eindeutige Umsetzung ausgesprochen. "Wir brauchen eine transparente, einfache und klare Regelung", sagte Dominik Bartsch, Repräsentant des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland, am Dienstag in Berlin. "Das Gesetz muss von der Verwaltung schnell umgesetzt werden können. Das ist nicht nur im Sinne der Flüchtlinge, sondern auch zum Vorteil Deutschlands."

Das Recht, Familienangehörige nachzuholen, war für subsidiär Schutzberechtigte, also zum Beispiel Kriegsflüchtlinge, für zwei Jahre bis März dieses Jahres ausgesetzt worden. Nach dem neuen Gesetz sollen von August an wieder Familienangehörige nachziehen können, aber nur 1000 im Monat plus eine unbestimmte Zahl von Härtefällen. Das Gesetz, das morgen im Kabinett ist, soll die Kriterien dafür regeln.

"Die Kriterien müssen klar, einfach und transparent sein, um aufwendige Prüfungen durch die Verwaltung zu vermeiden", sagte Bartsch. "Und es kann weder im Interesse der Flüchtlinge noch der Verwaltung sein, unnötige Kriterienkataloge aufzubauen." Jetzt müsse es darum gehen, die monatlich 1000 Fälle schnell zu identifizieren. "Die Flüchtlinge haben ein Recht darauf, dass endlich die Ungewissheit vorbei ist."

UNHCR empfiehlt der Bundesregierung die Umsetzung des Gesetzes nach einer klaren Reihenfolge:

  1. Familien mit minderjährigen Kindern sollten zuerst berücksichtigt werden, und zwar nach Datum ihres Asylantrages.
  2. Anschließend sollten alle anderen Fälle abgearbeitet werden, auch hier in der Reihenfolge der Wartezeit seit Stellung des Asylantrags.

Bartsch setzte sich zudem dafür ein, bei den Härtefällen pragmatisch vorzugehen. Gesundheitliche Aspekte müssten ebenso in Betracht gezogen werden wie die Situation der Familienangehörigen in dem Land, in dem sie zur Zeit sind. "Die Härtefallregelung ist ein ganz wichtiges Instrument, um die schlimmsten Fälle menschlichen Leids zu lindern."


Die ausführliche rechtliche UNHCR-Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/05/UNHCR-Stellungnahme-Gesetzentwurf-Familiennachzug-zu-subsidi%C3%A4r-Schutzberechtigten-final.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Mai 2018
UNHCR-Vertretung für Deutschland
Büro Berlin, Zimmerstraße 79/80. 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 - 202 202 0, Telefax +49 (0)30 - 202 202 20
E-Mail: gfrbe@unhcr.org
Internet: www.unhcr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2018

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