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AGRAR/1398: Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll Wirtschaft und Bürger entlasten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Dezember 2009

Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll Wirtschaft und Bürger entlasten

DBV bemängelt zu schwache Orientierung auf Mittelstand und Landwirtschaft


In einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Wachstumsbeschleunigungsgesetz befürwortet, wenn auch der fehlende Landwirtschaftsbezug bemängelt wurde. Positiv sei es, dass die Maßnahmen zur Familienförderung durch Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag auch Bauernfamilien zugute kommen würden. Betriebe, die "Urlaub auf dem Bauernhof" anbieten, können vom ermäßigten Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Die vorgesehenen verkürzten Haltefristen bei der Erbschaftssteuer würden außerdem die Generationenfolge auch in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erleichtern.

Der DBV bemängelt allerdings, dass der Gesetzentwurf bislang zu wenig auf den Mittelstand und damit auch auf die Landwirtschaft orientiert ist. So profitieren von den Nachbesserungen der Unternehmenssteuerreform vornehmlich große Unternehmen und Konzerne. Der DBV hat deshalb in seiner Stellungnahme weitere Maßnahmen zur Beseitigung von Wachstumshemmnissen in der Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen. So sollten Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr zum Wegfall der erbschaftssteuerlichen Verschonung führen, da dadurch innovative Betriebe in ihrer Entwicklung gehemmt werden. Zudem könnte durch Abschaffung der neuen Steuererklärungspflicht für ausländische Saisonarbeitskräfte, die erheblichen Mehraufwand, aber keine Steuereinnahmen beschert, ein wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden. Darüber hinaus würden Investitionsmöglichkeiten verbessert, wenn bei dem Investitionsabzugsbetrag (Paragraph 7g EStG) jede Investition gefördert würde.

In der Anhörung konnte der DBV auch verdeutlichen, dass das Anhalten der Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl bei 18 Cent je Liter zwar ein richtiger, allerdings nicht ausreichender Schritt ist. Für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Wiederbelebung des Reinkraftstoffmarktes ist vielmehr ein niedrigerer Steuersatz nötig. Dem Ziel der Wiederbelebung kann auch mit den vom DBV vorgeschlagenen Alternativen einer gezielten Steuerermäßigung für kleinere Hersteller von Biokraftstoffen oder dem steuerbefreiten Einsatz von Biokraftstoffen im öffentlichen Personennahverkehr näher gekommen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Dezember 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2009