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AGRAR/1456: Landwirte zuerst! - Vorrang beim Grundstückskauf (aid)


aid-PresseInfo Nr. 1 vom 5. Januar 2011

Landwirte zuerst!

Vorrang beim Grundstückskauf


(aid) - Landwirtschaftliche Flächen werden immer attraktiver. Nach schlechten Erfahrungen, die viele Anleger zuletzt mit Banken gemacht haben, sind "bleibende Werte", so wie Grund und Boden, wieder deutlich gefragter. Auch die Profitmöglichkeiten der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe für die Biogaserzeugung hat Nutzfläche zum begehrten Gut gemacht. Es gibt aber auch Interessenten, die im Sinne der Allgemeinheit landwirtschaftliche Flächen kaufen wollen, zum Beispiel Wasser- und Bodenverbände oder auch Siedlungsbehörden. Wenn mehrere Interessenten sich für eine landwirtschaftliche Fläche interessieren, die größer als ein Hektar ist, hat ein landwirtschaftlicher Interessent in der Regel das vorrangige Kaufrecht. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Grundstücksverkehrsgesetz, das festlegt, dass nichtlandwirtschaftliche Käufer eine Genehmigung der zuständigen Behörde brauchen. In Nordrhein-Westfalen sind das die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Darauf weist Volkmar Nies, Justitiar der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, in einem Interview in der "LZ Rheinland" hin.

Streitfälle gab und gibt es immer wieder, wenn auch die meisten Verkäufe eher geräuschlos über die Bühne gehen, da das Grundstücksverkehrsgesetz hier eine deutliche Signalwirkung hat. Denn: Nicht der, der das meiste Geld bietet, soll Besitzer landwirtschaftlicher Flächen sein und damit eventuell die Entwicklungsmöglichkeiten eines Landwirtes einschränken.

Britta Klein, www.aid.de


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 1 vom 5. Januar 2011
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2011