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AGRAR/1473: Vermögensüberschüsse sollen Beitragszahlern zugute kommen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. März 2011

Vermögensüberschüsse sollen Beitragszahlern zugute kommen

DBV begrüßt Beschluss des ELV-Ausschusses zum Absatzfondsabwicklungsgesetz


Der Deutsche Bauernverband begrüßt den am 16. März 2011 im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefassten Beschluss zu einem Änderungsantrag zum Absatzfondsabwicklungsgesetz, wonach ein zum Zeitpunkt der Beendigung der Abwicklung des Absatzfonds verbleibender Vermögensüberschuss auf das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank übergehen soll.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Absatzfondsabwicklungsgesetzes enthält noch die Regelung, dass ein Vermögensüberschuss dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden soll.

Im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sollten nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes verbleibene Restmittel im Sinne einer gruppennützigen Verwendung zum Beispiel für Markterschließungsmaßnahmen oder auch im Bereich von Forschung und Beratung zielgerichtet eingesetzt werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank biete hierfür eine bewährte Struktur, so dass die Schaffung von mehr Bürokratie vermieden werden kann.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. März 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2011