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AGRAR/1480: Risikoabsicherung ist Aufgabe der Unternehmen (BMELV)



Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 113 vom 26. Mai 2011

Wissenschaftlicher Beirat: Risikoabsicherung ist Aufgabe der Unternehmen

Aktuelle Stellungnahme zum "Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft und der Rolle des Staates" veröffentlicht.


Der Klimawandel mit mehr extremen Wetterlagen macht auch der Landwirtschaft in Deutschland zu schaffen. Insbesondere ausgedehnte Trockenperioden und Überschwemmungen erhöhen das Ertragsrisiko für Landwirte. Der wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik spricht sich in einer aktuellen Stellungnahme "Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft: zur Rolle des Staates beim Umgang mit Ertrags- und Preisrisiken" daher für eine Unterstützung durch den Staat aus. Dieser könne durch Information, Transparenz und die Bereitstellung von Infrastruktur Landwirte und Versicherern bei ihren unternehmerischen Aufgaben Hilfe leisten. Grundsätzlich liege die Risikoabsicherung jedoch in der Verantwortung der Unternehmen. Darin sind sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Wissenschaftliche Beirat einig. "Die Stellungnahme ist ein wertvoller Beitrag für die laufende Diskussion über den Umgang mit Ertrags- und Preisrisiken in der Landwirtschaft. Ich sehe hier sowohl bei den Ertragsrisiken als auch bei den Preisrisiken viele Übereinstimmungen der Beiratsempfehlungen mit den Überlegungen unseres Hauses", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Donnerstag bei der Übergabe der Stellungnahme durch den Wissenschaftlichen Beirat.

Eine Dauersubventionierung sogenannter Mehrgefahren-Versicherungen lehnt der Beirat ausdrücklich ab. Lediglich für Trockenheit und Überschwemmungen sei eine befristete Subventionierung von Versicherungsbeiträgen bzw. eine staatliche Beteiligung bei der Rückversicherung der Versicherer denkbar, so die Wissenschaftler. Aus Sicht des BMELV zeigen allerdings die Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten, dass derartige Versicherungsangebote ohne eine dauerhafte staatliche Stützung der Trockenheits- und Dürrerisiken nicht auskommen. Denn ohne Subventionierung sind die Prämienhöhen für die Landwirte in der Regel unattraktiv. "Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass eine solch zeitlich befristete Anschubfinanzierung realistisch ist", sagte Aigner.

Anders als das BMELV lehnt der Beirat eine Regulierung von Warenterminmärkten zur Stabilisierung von Marktpreisen weitgehend ab. Sofern sich durch weitere Forschung der Verdacht erhärten sollte, dass "exzessive" Spekulationen die Märkte destabilisieren, hält der Beirat eine stärkere Eigenkapitalunterlegung bei Termingeschäften für sinnvoll. Dieser Nachweis sei aber noch nicht erbracht. Aigner verwies darauf, dass die internationale Finanzkrise gezeigt habe, dass ein gewisses Maß an Regulierung unerlässlich sei, zumal in einem Bereich, der die Lebensmittelpreise betreffe. "Ich halte auch dynamische Preislimits und Positionslimits für interessante Instrumente. Sie können bereits jetzt in Zuständigkeit der Börsen selbst oder der Aufsichtsbehörden an einzelnen Börsen und bei einzelnen Kontrakten genutzt werden", sagte Aigner.

Neben dem Risikomanagement hat sich der Beirat aktuell zudem mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz sowie dem Tierschutz intensiv auseinandergesetzt. Die entsprechenden Stellungnahmen sind im Internet eingestellt:

www.bmelv.de/Stellungnahme-Risikomanagement
www.bmelv.de/Stellungnahme-Tierschutzlabel
www.bmelv.de/Stellungnahme-EEG


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 113 vom 26.05.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2011