Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


AGRAR/1873: Ackerland ist kein Spekulationsobjekt (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 45/20 vom 05.03.2020

Ackerland ist kein Spekulationsobjekt - Regulierungslücken im Bodenrecht müssen geschlossen werden

Bundesministerin Julia Klöckner fordert Vorrang für Landwirte auf dem Bodenmarkt - Experten diskutieren in Berlin auf Tagung des BMEL


Jedes Jahr geht in Deutschland landwirtschaftliche Nutzfläche an andere Nutzungen verloren. Seit 1993 sind es 1,2 Millionen Hektar, das entspricht ungefähr der Größe Jamaikas. Treiber dieser Entwicklung sind Investoren, die - vor allem seit der Finanzkrise 2007 - massiv Geld in den Bodenmarkt stecken. Der Preis pro Hektar Ackerland ist daher seit 2005 um 193 Prozent gestiegen - auf durchschnittlich 25.485 Euro pro Hektar. Eine vergleichbare Entwicklung gibt es bei den Pachtpreisen. Für viele Landwirte ist das ein großes Problem. Auf Einladung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben heute Praktiker, Wissenschaftler, Finanzexperten und Politiker auf einer großen Tagung zum Bodenmarkt über diese Herausforderungen diskutiert.

"Die Preise für Ackerland sind explodiert - in den vergangenen 15 Jahren haben sie sich verdreifacht. Vor allem, weil diese Flächen durch Regelungslücken zum Spekulationsobjekt für Finanzinvestoren geworden sind. Die Verlierer dabei sind unsere Landwirte. Sie laufen Gefahr, einen fairen und bezahlbaren Zugang zu der Ressource zu verlieren, die ihnen das Einkommen sichert.

Die Bundesländer fordere ich auf, hier gegenzusteuern. Sie müssen ihr Bodenrecht an die heutigen Herausforderungen anpassen, endlich die bestehenden Lücken schließen. Deshalb habe ich ein Referat für Bodenmarkt gegründet und den Ländern Vorschläge gemacht. Denn wir brauchen Bauern, und Bauern brauchen Boden. Rechtlich muss ihnen hier der Rücken gestärkt werden," forderte Ministerin Julia Klöckner.

Es gehe vor allem darum, das Vorkaufsrecht von Landwirten auf dem Bodenmarkt zu stärken, betonte die Ministerin. Denn Investoren nutzen Intransparenz und Regulierungslücken:

  • Sie kaufen nicht unmittelbar, sondern erwerben Anteile an Gesellschaften, die Grundstücke besitzen. Solche Anteilskäufe werden im Grundstücksverkehrsgesetz nicht erfasst und demnach auch nicht von den Behörden geprüft.
  • 75 Prozent der Pachtverträge werden von den Verpächtern zudem gesetzeswidrig nicht angezeigt. Das hebelt die Preismissbrauchskontrolle aus.

Julia Klöckner weiter: "Dass am Ende Einzelhandelsketten, Banken oder Rückversicherungskonzerne unseren Landwirten die Lebensgrundlage wegkaufen, ist eine besorgniserregende Entwicklung. Da darf nicht länger zugesehen werden."

Auf der Tagung ging es auch darum, wie der stetige Verlust an Agrarflächen gestoppt werden kann. Jedes Jahr gehen in Deutschland 47.000 Hektar an fruchtbarem Boden verloren. Ziel des Bundesministeriums ist es, dass Agrarflächen die gleiche Wertschätzung und den gleichen Schutz erfahren wie etwa Siedlungs- und Verkehrsflächen, Naturschutzflächen oder Wald. Denn der landwirtschaftliche Boden ist Grundlage für die Herstellung von Lebensmittel, Basis für Arbeitsplätze, Lebensgrundlage für Landwirte und ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Welternährung.


Hintergrund:

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 sind die Länder für das landwirtschaftliche Bodenrecht zuständig. Sie müssen das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes, welches landwirtschaftliche Betriebe sichern soll, reformieren. Doch nur Baden-Württemberg hat bisher ein eigenes "Agrarstrukturverbesserungsgesetz" verabschiedet. In allen anderen Bundesländern gilt weiterhin das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes.

Das BMEL unterstützt gemäß Koalitionsvertrag die Länder bei ihren Gesetzesvorhaben und flankiert diesen Prozess im Rahmen von Forschungsprojekten und Transparenzregelungen in der Agrarstrukturerhebung.

Zum Bodenrecht hatte 2015 eine Expertengruppe 28 Vorschläge vorgelegt, die bislang von keinem Land umgesetzt worden sind. Zu begrüßen ist, dass zumindest einige Länder (Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) neue Gesetze angekündigt haben.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 45/20 vom 05.03.2020
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn
Dienstsitz Berlin:
Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3174, -3208, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang