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ARBEIT/1985: Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell (idw)


Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 13.09.2011

Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell


Arbeitsvermittler müssen mit allen Arbeitsuchenden sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Arbeitslosen besser in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Fördern und Fordern ist in den Eingliederungsvereinbarungen aber häufig nicht ausbalanciert, geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. "Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt", stellen die Arbeitsmarktforscher fest.

Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben. "Insgesamt folgen die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und lassen einen individuellen Zuschnitt auf die Kundinnen und Kunden vermissen. Sie basieren zudem meistens nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielfindung", schreiben die Autoren der IAB-Studie. Mit der Betonung der Kundenpflichten und möglicher Sanktionen folge die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung eher einer bürokratischen Logik als der einer kundenorientierten Dienstleistung, so das IAB. Zudem würden die Studienergebnisse zeigen, dass viele Vermittlungsfachkräfte die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung nicht deutlich genug erklären.

Die Mehrheit der Vermittler sieht das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich positiv. Die gegenseitige Vereinbarung verpflichtender Aufgaben sei nützlich und könne auch den Arbeitslosen dienen. Andere halten dies bei vielen Arbeitslosen nicht für nötig: Ein Drittel der Vermittler in den Arbeitsagenturen äußern sich laut IAB-Studie kritisch zur gesetzlichen Pflicht, mit allen Arbeitsuchenden Eingliederungsvereinbarungen abschließen zu müssen. Von den Vermittlern in den Jobcentern, die für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig sind, lehnen 15 Prozent das Instrument Eingliederungsvereinbarung ab.

Die IAB-Studie im Internet:
http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1811.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution851


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur
für Arbeit (IAB), Wolfgang Braun, 13.09.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2011