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AUSSENHANDEL/1560: Diskussion mit TTIP-Beirat über das Thema regulatorische Zusammenarbeit (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 16. Juni 2015

Staatssekretär Machnig diskutiert mit TTIP-Beirat über das Thema regulatorische Zusammenarbeit


Heute traf sich der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einberufene TTIP-Beirat zum 6. Mal im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um über die laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen der EU mit den USA, die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), zu beraten. Unter Leitung von Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, diskutierten die Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen mit der zuständigen Verhandlungsführerin der Europäischen Kommission, Geraldine Emberger, über das Thema regulatorische Zusammenarbeit.

Staatssekretär Machnig: "Wenn es uns durch eine engere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden gelingt, unnötige doppelte Tests, Bürokratie und willkürlich abweichende Produktanforderungen abzubauen, können wir gerade auch den deutschen Mittelstand von vielen unnötigen Kosten entlasten. Zudem können auf diese Weise die EU mit den USA - als wichtigste Handelspartner für fast alle Volkswirtschaften der Welt - gemeinsam hohe Standards für Produkte, Prüfverfahren und neue Technologien global prägen. Hierin sehe ich eine große Chance. Ganz wichtig ist mir dabei, folgendes unmissverständlich klarzustellen: Durch die regulatorische Zusammenarbeit wird es nicht zu einer Absenkung unserer Schutzstandards oder zu einer Beschränkung des Rechts kommen, Regelungen zum Schutz legitimer Gemeinwohlinteressen zu schaffen."

In der Sitzung erläuterte die Verhandlungsführerin der Europäischen Kommission, Geraldine Emberger, den TTIP-Beiratsmitgliedern den Textvorschlag der EU für das Kapitel zur regulatorischen Kooperation. Der TTIP-Beirat diskutierte dabei auch die Kritikpunkte, die gegen eine engere regulatorische Zusammenarbeit vorgebracht werden, wie etwa der Vorwurf, dass zukünftig ein nicht demokratisch legitimierter Regulierungsrat anstelle der dafür zuständigen Institutionen selbst Regulierungen verabschieden könnte.

Die Vertreterin der Europäischen Kommission, Frau Emberger, stellte klar, dass ein mögliches Regulierungsgremium in TTIP keinesfalls die Kompetenz haben werde, selbst zu regulieren: "Beide Seiten werden auch zukünftig weiter nach ihren jeweiligen internen Verfahren regulieren. Ein Regulierungsgremium in TTIP wird weder bindende Entscheidungen treffen noch selbst regulieren können. Dafür sind in der EU uneingeschränkt Europäische Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament zuständig."

In den Verhandlungen möchte die EU mit den USA einen Rahmen für den Austausch über zukünftige Regulierungen schaffen. Wo dies im gemeinsamen Interesse liegt, sollen sich Regulierungsbehörden auch über mögliche gemeinsame Ansätze für die Regulierung von Produkten einigen, die von einem bloßen Informationsaustausch über gegenseitige Anerkennung bestimmter Anforderungen oder Tests, Abstimmung in internationalen Foren bis hin zu einer Harmonisierung von Vorschriften reichen können.

Tenor im Beirat war, dass regulatorische Kooperation einen Mehrwert schaffen kann, wenn sie dazu genutzt wird, hohe Standards zum Schutz von Verbrauchern, Umwelt und Gesundheit und Arbeitnehmern zu prägen. Konsens war auch, dass es weder zu einer Privilegierung von Wirtschaftsinteressen gegenüber anderen Politikzielen kommen dürfe, noch die Zusammenarbeit zu einem Abbau von Schutzstandards führen dürfe.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 16. Juni 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2015

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