Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


AUSSENHANDEL/1561: Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht 2014 vor (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 24. Juni 2015

Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht 2014 vor


Die Bundesregierung hat heute den 16. Rüstungsexportbericht beschlossen. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die Genehmigungen für Rüstungsexporte im Jahr 2014.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig: "Der heute vorgelegte Bericht ergibt, dass wir den niedrigsten Stand an Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern seit sieben Jahren erreicht haben. Wichtiger als die einzelnen Zahlen, die auch innerhalb eines Jahres Schwankungen unterliegen können, ist jedoch unsere politische Linie bei der Rüstungsexportpolitik: Jeder Einzelfall wird nach nachvollziehbaren, strengen Regeln und Grundsätzen geprüft, die wir für den besonders sensiblen Bereich der Kleinwaffen vor kurzem verschärft haben. Wir achten genau darauf, in welches Land welche Güter zu welchem Verwendungszweck genehmigt werden. Nur so kann eine nachhaltige, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik gelingen."

Der heutige Bericht zeigt: Der Gesamtwert der Einzelgenehmigungen ist gegenüber dem Vorjahr 2013 um rund 1,8 Mrd. Euro zurückgegangen und liegt bei 3,97 Mrd. Euro. Der Umfang der Genehmigungen für Kleinwaffen in Höhe von 47,43 Mio. Euro hat sich gegenüber 2013 fast halbiert. Auch die Ausfuhrgenehmigungen in Entwicklungsländer sind zurückgegangen, von 562,5 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 217,8 Mio. Euro in 2014.

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter [1].

Weitere Informationen:

Kleinwaffengrundsätze
Am 22. Mai 2015 wurden die auf Initiative von Bundesminister Gabriel erarbeiteten neuen Kleinwaffengrundsätze veröffentlicht (Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer). Sie treten neben die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000. Zu den wesentlichen Neuregelungen in den Kleinwaffengrundsätzen gehört das Erfordernis, über die schon jetzt übliche Reexportklausel hinaus in der sogenannten Endverbleibserklärung die ausdrückliche Zusage zu machen, die Waffen weder an andere Länder, noch innerhalb des Empfängerlandes an andere als die genehmigten Empfänger, ohne Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben. Eine weitere Neuregelung stellt die grundsätzliche Anwendung des Exportgrundsatzes "Neu für Alt" sowie für Zusatzbeschaffungen dessen Variante "Neu, Vernichtung bei Aussonderung" dar. Der Empfänger verpflichtet sich, die Waffen bei Aussonderung oder Neubeschaffung zu vernichten. Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Post-shipment
Derzeit wird der Endverbleib von Rüstungsgütern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens u. a. anhand von Endverbleibserklärungen mittels einer ex-ante-Prüfung geprüft. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Bereits anlässlich des Rüstungsexportberichts 2013 hat Bundesminister Gabriel deutlich gemacht, dass er das gegenwärtige System der Endverbleibskontrolle verbessern möchte. Ein Schwerpunkt konzentriert sich auf die Frage, ob eine Möglichkeit besteht, über die Endverbleibserklärungen hinaus durch Post-shipment Kontrollen eine Weiterverbreitung zu verhindern. Post-shipment Kontrollen sind Kontrollen, die nach Lieferung der Rüstungsgüter beim jeweiligen Empfänger der Kriegswaffen vor Ort stattfinden. Die Überlegungen hierzu dauern an.

Überwachungstechnologien
Bundesminister Gabriel setzt sich für eine bessere Kontrolle des Exports von Gütern zur Telekommunikations- und Internetüberwachung ein (Dual Use-Güter). Denn bei diesen Gütern besteht die Gefahr eines Missbrauchs zu Zwecken der inneren Repression. Auf diesem Gebiet wurden bereits große Fortschritte gemacht: So hat sich Bundesregierung auf internationaler und EU-Ebene für eine Erweiterung der Kontrollpflichten eingesetzt. Ende letzten Jahres sind hier erweiterte europäische Genehmigungspflichten in Kraft getreten. Zudem hat auf Initiative von Bundesminister Gabriel im November ein Expertengremium auf EU-Ebene zur Exportkontrolle von Dual Use-Gütern der Überwachungstechnik seine Arbeit aufgenommen.

[1] http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportkontrolle,did=716882.html

*

Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 24. Juni 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang