Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 24. Juni 2015
Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht 2014 vor
Die Bundesregierung hat heute den 16. Rüstungsexportbericht beschlossen. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die Genehmigungen für Rüstungsexporte im Jahr 2014.
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig: "Der heute vorgelegte Bericht ergibt, dass wir den niedrigsten Stand an Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern seit sieben Jahren erreicht haben. Wichtiger als die einzelnen Zahlen, die auch innerhalb eines Jahres Schwankungen unterliegen können, ist jedoch unsere politische Linie bei der Rüstungsexportpolitik: Jeder Einzelfall wird nach nachvollziehbaren, strengen Regeln und Grundsätzen geprüft, die wir für den besonders sensiblen Bereich der Kleinwaffen vor kurzem verschärft haben. Wir achten genau darauf, in welches Land welche Güter zu welchem Verwendungszweck genehmigt werden. Nur so kann eine nachhaltige, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik gelingen."
Der heutige Bericht zeigt: Der Gesamtwert der Einzelgenehmigungen ist gegenüber dem Vorjahr 2013 um rund 1,8 Mrd. Euro zurückgegangen und liegt bei 3,97 Mrd. Euro. Der Umfang der Genehmigungen für Kleinwaffen in Höhe von 47,43 Mio. Euro hat sich gegenüber 2013 fast halbiert. Auch die Ausfuhrgenehmigungen in Entwicklungsländer sind zurückgegangen, von 562,5 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 217,8 Mio. Euro in 2014.
Der vollständige Bericht ist abrufbar unter [1].
Weitere Informationen:
Kleinwaffengrundsätze
Am 22. Mai 2015 wurden die auf Initiative von Bundesminister Gabriel
erarbeiteten neuen Kleinwaffengrundsätze veröffentlicht (Grundsätze
der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der
Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und
entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer). Sie treten
neben die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000. Zu
den wesentlichen Neuregelungen in den Kleinwaffengrundsätzen gehört
das Erfordernis, über die schon jetzt übliche Reexportklausel hinaus
in der sogenannten Endverbleibserklärung die ausdrückliche Zusage zu
machen, die Waffen weder an andere Länder, noch innerhalb des
Empfängerlandes an andere als die genehmigten Empfänger, ohne
Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben. Eine weitere Neuregelung
stellt die grundsätzliche Anwendung des Exportgrundsatzes "Neu für
Alt" sowie für Zusatzbeschaffungen dessen Variante "Neu, Vernichtung
bei Aussonderung" dar. Der Empfänger verpflichtet sich, die Waffen bei
Aussonderung oder Neubeschaffung zu vernichten. Weitere
Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Post-shipment
Derzeit wird der Endverbleib von Rüstungsgütern im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens u. a. anhand von Endverbleibserklärungen
mittels einer ex-ante-Prüfung geprüft. Wenn Zweifel am gesicherten
Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt.
Bereits anlässlich des Rüstungsexportberichts 2013 hat Bundesminister
Gabriel deutlich gemacht, dass er das gegenwärtige System der
Endverbleibskontrolle verbessern möchte. Ein Schwerpunkt konzentriert
sich auf die Frage, ob eine Möglichkeit besteht, über die
Endverbleibserklärungen hinaus durch Post-shipment Kontrollen eine
Weiterverbreitung zu verhindern. Post-shipment Kontrollen sind
Kontrollen, die nach Lieferung der Rüstungsgüter beim jeweiligen
Empfänger der Kriegswaffen vor Ort stattfinden. Die Überlegungen
hierzu dauern an.
Überwachungstechnologien
Bundesminister Gabriel setzt sich für eine bessere Kontrolle des
Exports von Gütern zur Telekommunikations- und Internetüberwachung ein
(Dual Use-Güter). Denn bei diesen Gütern besteht die Gefahr eines
Missbrauchs zu Zwecken der inneren Repression. Auf diesem Gebiet
wurden bereits große Fortschritte gemacht: So hat sich Bundesregierung
auf internationaler und EU-Ebene für eine Erweiterung der
Kontrollpflichten eingesetzt. Ende letzten Jahres sind hier erweiterte
europäische Genehmigungspflichten in Kraft getreten. Zudem hat auf
Initiative von Bundesminister Gabriel im November ein Expertengremium
auf EU-Ebene zur Exportkontrolle von Dual Use-Gütern der
Überwachungstechnik seine Arbeit aufgenommen.
[1] http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportkontrolle,did=716882.html
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 24. Juni 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150
veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2015
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