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BANK/417: Banken leisten höheren Beitrag zur Einlagensicherung (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 26. August 2009

Banken leisten höheren Beitrag zur Einlagensicherung

Erhöhte Beiträge zur Anpassung an höhere Deckungsbeträge und für mehr Stabilität


Stabilität durch gesetzliche Entschädigungseinrichtung

Zum 26. August 2009 treten drei Verordnungen in Kraft, die die Beiträge deutscher Banken zu so genannten Entschädigungseinrichtungen betreffen. Diese werden mit Inkrafttreten erhöht.


Was leistet eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung?

Eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung hat die Aufgabe, im Fall der Insolvenz einer Mitgliedsbank insbesondere deren Privatkunden für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu entschädigen.

Konkret: Wer sein Geld bei einer Bank angelegt hat, die dies nicht mehr auszahlen kann, erhält sein Geld von der Entschädigungseinrichtung. Dies gilt bis zur gesetzlich garantierten Höhe von derzeit 50.000 Europ der Einlagen bzw. bis zu 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (bei einem Gegenwert von maximal 20.000 Euro).

So wird garantiert, dass Bürgerinnen und Bürger nicht um ihre Ersparnisse bangen müssen. Die Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung auf 50.000 Euro zum 30. Juni 2009 bzw. sogar auf 100.000 Euro ab 31. Dezember 2010 stärkt das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen in Zeiten der weltweiten Finanzkrise.

Nun sind auch die Banken gefordert, einen weiteren Teil zur Einlagengarantie beizutragen.

Neben der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gibt es die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Für jede Einrichtung greift eine entsprechende Verordnung.


Was ändert sich für wen?

Durch das am 30. Juni 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) und anderer Gesetze wurden unter anderem die Regelungen zur Finanzierung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen neu ausgestaltet.

Diese müssen nun angepasst werden. Der Grund: Durch die Erhöhung der Einlagensicherung zum 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro und zum 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro und weil zudem die bisherige Verlustbeteiligung in Höhe von 10% weggefallen ist, ist es notwendig, die Beiträge für eine Mitgliedschaft in einer Entschädigungseinrichtung zu erhöhen. Die Änderungen betreffen also ausschließlich Banken und Finanzinstitute, die hierdurch dazu beitragen, die staatlichen Sicherungssysteme für Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu stärken.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 26.08.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2009