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BANK/433: Stabilität des Finanzsektors wird erhöht (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 22. Dezember 2009

Stabilität des Finanzsektors wird erhöht
Deutsche Positionen setzen sich durch


Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 17.12.2009 Vorschläge für eine Neugestaltung der internationalen Regulierung des Bankensektors vorgestellt, die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise notwendig geworden war.

Der Baseler Ausschuss trägt dazu bei, die internationale Bankenaufsicht zu stärken und einheitliche Standards zu schaffen. Im Ausschuss kommen Vertreter von Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Industrie- und Schwellenländern zusammen. Deutschland ist durch die BaFin und die Bundesbank vertreten. Die deutsche Seite konnte sich bei der Formulierung der jetzt vorgelegten Vorschläge in entscheidenden Punkten durchsetzen.


Schärfere Kriterien für Kernkapitalinstrumente

In den Baseler Vorschlägen wird definiert, welche Kriterien Kapitalinstrumente erfüllen müssen, um als Kernkapital zu gelten: Sie müssen eine unendliche Laufzeit aufweisen und am Verlust einer Bank teilhaben. Das "harte" Kernkapital darf bei Aktiengesellschaften nur noch aus gezeichnetem Kernkapital und offenen Rücklagen bestehen. Stille Einlagen sind hier nicht mehr zugelassen. Nicht- Aktiengesellschaften (also zum Beispiel öffentliche Banken und Genossenschaftsbanken) dürfen auch stille Einlagen und Genossenschaftsanteile zum harten Kernkapital hinzurechnen.


Bestandsschutz für Staatshilfen

Staatshilfen, die den Banken in der Krise als Kapital zur Verfügung gestellt wurden, erhalten einen Bestandsschutz.
Als antizyklische Maßnahme sollen Banken dazu verpflichtet werden, in Zeiten des Aufschwungs Kapitalpuffer anzulegen, die von Seiten der nationalen Aufsichtsbehörden etwa auch durch ein Dividendenverbot durchgesetzt werden können.


Mindestanforderungen für Liquiditätspuffer

Zum ersten Mal wurden quantitative Mindestanforderungen für die so genannten Liquiditätspuffer auf internationaler Ebene definiert. Liquiditätspuffer sind Aktiva, die es Banken ermöglichen, auch kurzfristig in Stresssituationen zahlungsfähig zu bleiben.


Erst überprüfen - dann entscheiden

Die nun vorgestellten Vorschläge sind ein wichtiger Zwischenschritt zur Schaffung verbindlicher Regeln für ein besseres Banken- und Finanzsystem. Bis zur Verabschiedung wird - auch hier konnte sich Deutschland durchsetzen - der Ausschuss aber zunächst eine umfangreiche Studie zur Wirksamkeit der Maßnahmen durchführen, um zu ermitteln, welche Auswirkungen die einzelnen Entscheidungen haben können. Erst im nächsten Schritt werden dann konkrete Zahlen festgelegt.

So können negative Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft - etwa bei der Kreditversorgung - vermieden werden.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 22.12.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2009