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BANK/503: Ausweg aus Verjährungsfalle bei Prospekthaftung für Investoren von Beteiligungsmodellen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. November 2013

Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht

10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts:
Ausweg aus der Verjährungsfalle bei Prospekthaftung für Investoren von Beteiligungsmodellen



Berlin (DAV). Die Haftung von Gründungsgesellschaftern kann für geschädigte Investoren von Beteiligungsmodellen in Form geschlossener Fonds einen Ausweg aus der Verjährungsfalle eröffnen. Das sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer, Referent auf dem 10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts, der am 14. und 15. November 2013 in Bonn stattfand und von der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ausgerichtet wird.

Problematisch ist bei Verlusten aus geschlossenen Beteiligungen die dreijährige Verjährungsfrist für die Prospekthaftung. Weil häufig das wahre Ausmaß des Schadens erst später zutage tritt, können eventuelle Haftungsansprüche gegen den Ersteller des Verkaufsprospektes bereits verjährt sein.

Weil jedoch solche Beteiligungen oft in Form einer Kommanditgesellschaft konzipiert sind, entsteht beim Eintritt eines neuen Kommanditisten ein Vertragsverhältnis mit den Gründungsgesellschaftern. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entstehen daraus wechselseitige Treuepflichten, und die daraus entstehenden Haftungsansprüche verjährigen erst nach zehn Jahren. Gründungsgesellschafter sind nicht nur für die Erstellung des Verkaufsprospektes verantwortlich, sondern auch für die ordnungsgemäße Aufklärung der Investoren über die mit dem Projekt verbundenen Risiken.

"Weil die Gesellschafterstrukturen sehr unterschiedlich gestaltet sein können, empfiehlt sich für Betroffene die Konsultation einer fachlich qualifizierten Anwaltskanzlei" sagt Rechtsanwalt Paul H. Assies, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anhand der Gesellschafterverträge und weiteren Unterlagen kann dann geprüft werden, ob ein Gründungsgesellschafter haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann.

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In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV sind rund 1.100 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.

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Quelle:
Pressemitteilung BankR 8/13 vom 26. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2013