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ENERGIE/1390: Grundsätze für die Novelle 2012 des Erneuerbare Energien Gesetz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 16. Februar 2011

Grundsätze für die EEG-Novelle 2012

Beschluss des DBV-Präsidiums vom 15. Februar 2011


Der konsequente Ausbau der Bioenergie und der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen in Deutschland hat die wirtschaftlichen Chancen der Landwirtschaft und des ländlichen Raums erheblich verbessert und einseitige Abhängigkeiten von den Agrarmärkten gemildert. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat in besonderer Weise dazu beigetragen, die Biomasseproduktion für die Energie- und Rohstoffmärkte zu etablieren und einen wachsenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bei der EEG-Novelle 2012 soll der Markt für Erneuerbare Energien an den allgemeinen Energiemarkt herangeführt werden. Flächenkonkurrenzen vor allem an Standorten mit intensiver Tierhaltung sollen dadurch entschärft werden, dass das EEG stärker auf die Kaskadennutzung der Biomasse ausgerichtet wird. Zudem muss in Zukunft die Wertschöpfung vorrangig in der Hand von Landwirten verbleiben.

Dabei sind im Interesse der deutschen Landwirtschaft folgende Aspekte zu beachten:

Bei der EEG-Novelle 2012 darf es nicht zu Brüchen kommen. Es ist ein umfassender Bestandsschutz für die bis dahin in Betrieb gegangenen Anlagen zu gewährleisten. Bei der EEG-Novelle 2012 geht es in erster Linie um Anpassungen für Neuanlagen.

Der weitere Ausbau der Bioenergie muss vor allem über Ertrags- und Effizienzsteigerungen erfolgen. Der Anlagenzubau muss sich auch daran orientieren, inwieweit die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Rohstoffen tatsächlich gegeben ist.

Erneuerbarer Strom aus Biomasse braucht auch künftig einen Einspeisevorrang im Netz und langfristig verlässliche Mindestvergütungen als Grundlage für eine Investitionssicherheit. Insbesondere bei Biogas sind mit dem EEG 2009 aber teilweise Überhitzungen eingetreten (vor allem in Veredlungsregionen), die künftig korrigiert werden müssen, ohne allerdings den angepassten Ausbau insgesamt in Frage zu stellen. Die Förderung des EEG muss bei einer Novelle die Entwicklung der Energie- und Agrarmärkte beachten. Ein wesentliches Ziel der Novelle muss es sein, eine sinnvolle Verbindung zwischen Tierhaltung und Biogasproduktion herzustellen, vor allem durch den gezielten Anreiz zur Nutzung von Gülle, Mist und Reststoffen. Dies mindert die Flächenkonkurrenz.

Bei der bedarfsgerechten Stromerzeugung (sog. Markt- und Netzintegration) hat die Bioenergie unter den Erneuerbaren besondere Stärken, die es künftig zu nutzen gilt. Neben der Stromeinspeisung ist über eine verbesserte Wärmenutzung eine Erhöhung der Energieeffizienz bzw. Energieausnutzung anzustreben. Hier bieten die Einspeisung, Zwischenspeicherung von Biogas in das Gasnetz und eine bedarfsgerechte KWK-Nutzung von Biogas gute Möglichkeiten.

Über die Novelle des EEG hinaus muss es durch einen verstärkten Ansatz bei Forschung und Entwicklung gelingen, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der gesamten Produktionskette bei Bioenergie deutlich zu erhöhen. Dazu gehört auch die Entwicklung von wirtschaftlichen Alternativen zum Maisanbau für Biogas in der Fruchtfolge. Die Biomasseproduktion für Energie und Rohstoffe muss als dezentrale Produktion Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung bleiben. Der DBV spricht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die Beibehaltung des geltenden Genehmigungsrechtes für Biomasse-Anlagen im Baugesetzbuch aus.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Februar 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2011