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ENERGIE/1515: Neues Gesetz zur Erdölbevorratung beschlossen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 25. November 2011

Neues Gesetz zur Erdölbevorratung beschlossen


Der Bundesrat hat heute das vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 beschlossene "Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes und zur Änderung des Mineralöldatengesetzes" bestätigt.

Der Staatsekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann: "Ich freue mich, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf breite Zustimmung gefunden hat. Mit dem neuen Gesetz setzen wir die europäische Erdölbevorratungsrichtlinie um und optimieren zugleich unser bewährtes System der Ölkrisenvorsorge."

Das Gesetz regelt die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Vorsorge für Versorgungsstörungen neu. Künftig sind Vorräte in der Höhe der Nettoeinfuhren eines Zeitraums von 90 Tagen zu halten. Dahinter steht die Vereinheitlichung bisher unterschiedlicher Bevorratungsregeln der Internationalen Energieagentur und der Europäischen Union. Die erforderliche Bevorratung obliegt weiterhin dem Erdölbevorratungsverband, einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg.

Der Erdölbevorratungsverband hält aktuell rund 24 Mio. Tonnen Rohöl und Mineralölprodukte zur Krisenvorsorge. Mit dem neuen Erdölbevorratungsgesetz wird die Bevorratung stärker auf die wichtigsten Mineralölprodukte Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl sowie Flugturbinenkraftstoff ausgerichtet. Diese Produkte müssen mindestens ein Drittel der gesamten Vorräte ausmachen. Zudem sind die Vorräte regional ausgewogen zu verteilen, so dass im Fall einer Versorgungsstörung Engpässe unmittelbar ausgeglichen werden können.

Weitere Informationen finden Sie in den Bundestags-Drucksachen 17/7273 und 17/7519.

Weiterführende Informationen

Ölbevorratung
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/oel,did=159688.html

Rohstoffstrategie der Bundesregierung
Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=365186.html

Zur Rubrik Öl
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/oel.html

Zur Rubrik Energie
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/energie.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 25. November 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2011