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ENERGIE/1718: Erweiterte Kompetenzen für den Stromnetzausbau (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 7. Juni 2013

Bundesnetzagentur erhält erweiterte Kompetenzen für den Stromnetzausbau

Homann: "Wir sind auf die anstehenden Aufgaben gut vorbereitet"



Der Bundesnetzagentur obliegt fortan die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben. Der Bundesrat hat dazu heute einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Ebenso stimmte er dem bereits im April vom Bundestag verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz zu.


"Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende und mehr Tempo beim Netzausbau", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Durch die neue Verordnung werden die Kompetenzen auch für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte des Netzausbaus bei der Bundesnetzagentur gebündelt."

Das Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Höchstspannungsleitungen für den Erfolg der Energiewende notwendig sind und somit vordringlich ausgebaut werden müssen. Konkret handelt es sich um 36 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen, wovon 16 Leitungen als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. Letztere fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Für insgesamt acht Vorhaben ist Hochspannungsgleichstrom als Übertragungstechnik vorgesehen, zwei der acht Vorhaben sind Erdkabelpilotprojekte. Ein weiteres Pilotprojekt ist der Einsatz eines Hochtemperaturleiterseils, um größere Strommengen zu transportieren.

Zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer sind die ersten Anträge auf Bundesfachplanung durch die Übertragungsnetzbetreiber zu erwarten. Dabei werden zunächst bis zu einem Kilometer breite Trassenkorridore festgelegt. Im Anschluss daran wird die Bundesnetzagentur im Rahmen der Planfeststellung für insgesamt etwa 3.800 km die konkreten Trassenverläufe festlegen. "Wir sind auf die anstehenden Aufgaben gut vorbereitet und setzen weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bundesländern, den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort", so Homann.


Informationen zum Bundesbedarfsplangesetz und den einzelnen Leitungen sind unter www.netzausbau.de abrufbar.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 07.06.2013
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2013