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ENERGIE/2021: Offshore - Zweites Zuweisungsverfahren für Anschlusskapazitäten (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 1. April 2015

Offshore: Zweites Zuweisungsverfahren für Anschlusskapazitäten eröffnet

Homann: "Das Verfahren sichert objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Anschlusskapazität in Nord- und Ostsee."


Die Bundesnetzagentur hat heute das zweite Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee eröffnet.


Ziel des Zuweisungsverfahrens ist die objektive, transparente und diskriminierungsfreie Zuweisung der verfügbaren Kapazität für den Anschluss von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Bei der Bestimmung der noch zur Verfügung stehenden Kapazität von 211,1 Megawatt waren drei Aspekte relevant. Erstens die gesetzliche maximal zuweisbare Anschlusskapazität in Höhe von 7.700 Megawatt. Zweitens die bestehenden unbedingten Netzanbindungszusagen in Höhe von 5.977,3 Megawatt. Drittens die bereits im ersten Zuweisungsverfahren vergebene Anschlusskapazitäten in Höhe von 1.511,6 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur hat zudem die Anschlusskapazität des Offshore-Windparks 'Global Tech I' in Höhe von 400 Megawatt auf die Anbindungsleitung BorWin 3 verlagert. "Ziel des Verfahrens ist die geordnete und effiziente Nutzung von Anbindungskapazitäten für Offshore-Windparks. So wird vermieden, dass sehr teure Anbindungsleitungen ungenutzt bleiben", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Mit der frei werdenden Kapazität auf der BorWin 2 kann dort der Offshore-Windpark 'Deutsche Bucht' mit 210 Megawatt an das Netz angeschlossen werden, ohne dass hierfür der Bau des weiteren Anbindungssystems BorWin 4 erforderlich ist. Das spart Kosten in Höhe von ca. 1,8 Milliarden Euro ein. Die nach der Verlagerung noch verfügbare Kapazität von 190 Megawatt im Cluster 6 wird entsprechend einem gerichtlichen Vergleich im nun eröffneten Zuweisungsverfahren auch Bewerbern aus dem Cluster 8 angeboten.

Betreiber von Windenergieanlagen auf See können ihre Teilnahme am Zuweisungsverfahren bis zum 6. Mai 2015 beantragen. Anschließend entscheidet die Bundesnetzagentur über diese Anträge und prüft, ob ein Versteigerungsverfahren erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Nachfrage der zugelassenen Bewerber insgesamt 211,1 Megawatt oder die physikalisch maximal auf einer Anbindungsleitung zur Verfügung stehende Kapazität überschreitet. Die Zulassung zur Teilnahme am Zuweisungsverfahren gilt auch für die Teilnahme an einem etwaig durchzuführenden Versteigerungsverfahren.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 01.04.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2015

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