Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


ENERGIE/2030: Bestätigung des Reservekraftwerksbedarfs (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 4. Mai 2015

Bestätigung des Reservekraftwerksbedarfs


Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzreservebedarf für die kommenden beiden Winterhalbjahre und für die Langfristperspektive 2019/2020 bestätigt:

  • Für den Winter 2015/2016 beträgt der Reservekraftwerksbedarf mindestens 6.700 Megawatt.
  • Im Jahr 2016/2017 beträgt der Reservekraftwerksbedarf mindestens 6.600 Megawatt.
  • Für das Jahr 2019/2020 beträgt der Reservekraftwerksbedarf 1.600 Megawatt.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur fristgerecht am 31. März 2015 ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Reservekraftwerksbedarf zur Bestätigung vorgelegt. Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient der Behebung von kritischen Situationen im Übertragungsnetz, die auf Grund des unzureichenden Netzausbaus entstehen. In Zeiten hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher erneuerbarer Erzeugung muss das überlastete Netz durch Abschaltung preiswerter konventioneller Kraftwerke sowie von erneuerbarer Erzeugung und das gleichzeitige Hochfahren teurerer, aber netztechnisch günstiger gelegener Anlagen stabilisiert werden. Dieser sogenannte Redispatch wird zum Teil mittels am Markt agierender Kraftwerke und in Ergänzung durch in- und ausländische Reservekraftwerke erbracht.

Für alle Betrachtungszeiträume kommt die Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern zu dem Ergebnis, dass sich der maximale Bedarf an Reserveleistung in den Situationen mit starker Windenergieeinspeisung und gleichzeitig hoher Nachfrage nach Strom einstellt. In der sogenannten Dunkelflaute mit niedriger oder gar keiner Einspeisung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen bedarf es auch bei hoher Nachfrage keiner Reservekraftwerke.

In den Wintern 2015/2016 und 2016/2017 kann sich der Reservebedarf nochmals um 1100 Megawatt erhöhen in Abhängigkeit davon, welche Reservekraftwerke in den heute beginnenden Interessenbekundungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet werden können. Durch Veränderungen in der Erzeugungsstruktur und unzureichenden Netzausbau haben sich die Netzüberlastungen verändert. Zu den bekannten Nord-Süd-Engpässen sind Engpässe in Richtung Süd-Osten hinzugekommen. Diese könnten durch günstig gelegene Reservekraftwerke, beispielsweise in Polen, aufwandsärmer als durch Kraftwerke im Süden entlastet werden.

Für das Jahr 2015/2016 haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits in den Vorjahren Netzreserveleistung durch inländische Reservekraftwerke und Verträge mit ausländischen Kraftwerksbetreibern gesichert. Bei geeigneten Angeboten im Interessenbekundungsverfahren läge der noch zu beschaffende Bedarf bei 489 Megawatt. Im ungünstigsten Fall müsste eine Leistung von 1.388 Megawatt beschafft werden, um den maximalen Reservebedarf von 7.800 Megawatt zu decken.

Auch für das Jahr 2016/2017 ist Erzeugungsleistung gesichert, die von deutschen Reservekraftwerken bereitgestellt wird. Im Fall der ausreichenden Verfügbarkeit günstig gelegener Reservekraftwerke wären von den Übertragungsnetzbetreibern noch 3.198 Megawatt zu beschaffen. Im ungünstigsten Fall läge der noch offene Reservebedarf bei 4.212 Megawatt. Dabei wurde bei der Ermittlung des Reservebedarfs für das Jahr 2016/2017 bereits davon ausgegangen, dass die sogenannte Thüringer Strombrücke wie geplant in Betrieb ist.

Für das Jahr 2019/2020 beträgt der Reservebedarf 1.600 Megawatt.

Der Rückgang des Reserveleistungsbedarfs liegt an einer auf europäischer Ebene diskutierten Einführung von Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und österreichischen Übertragungsnetz. Eine mögliche Limitierung der Stromexporte von Deutschland nach Österreich auf maximal 5,7 Gigawatt reduziert als Nebenfolge den Bedarf an Netzreserve auf 1,6 Gigawatt. Ohne die Einführung eines Engpassmanagements läge der Reservebedarf bei 6,1 Gigawatt.

Sollte erkennbar werden, dass kein Engpass zwischen Deutschland und Österreich bis 2019/2020 eingeführt wird, kann die erforderliche zusätzliche Reserveleistung unverzüglich nachkontrahiert werden.


Von einer Trendwende hinsichtlich der Höhe der vorzuhaltenden Reserveleistung ab dem Jahr 2019/20 kann man jedoch nicht sprechen: Erstens kann aktuell nicht garantieren werden, dass bis dahin ein Engpassmanagement eingeführt ist. Die Entscheidung hierüber muss gemeinsam mit allen angrenzenden Mitgliedstaaten getroffen werden. Zweitens kann sich der Reservebedarf insbesondere dadurch wieder erhöhen, dass es zu weiteren Verzögerungen beim Netzausbau kommt.


Die Überprüfung des festgestellten Reservebedarfs für das Winterhalbjahr 2016/2017 wird im kommenden Jahr wiederholt.

Der Reservebedarf für 2019/2020 wird spätestens im Frühjahr 2019 überprüft. Somit wird sichergestellt, dass in der Zwischenzeit neu hinzugetretene Erkenntnisse bei der Ermittlung des Reservebedarfs berücksichtigt werden können.

Kraftwerksbetreiber sind aufgerufen, bis zum 15.05.2015 gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern im Interessenbekundungsverfahren ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden. Auf Grund der sich ändernden Rechtslage ist es auch für potenziell interessierte Betreiber von in Deutschland gelegenen Kraftwerken möglich und ratsam, sich an dem Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Nach Ablauf der Frist prüfen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Interessensbekundungen und führen entsprechende Vertragsverhandlungen.


Der Bericht wird zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 04.05.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang