Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


ENERGIE/2320: Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit am Szenariorahmen Strom 2019-2030 (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 17.01.2018

Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit am Szenariorahmen Strom 2019-2030

Präsident Homann: "Öffentlichkeit kann jetzt Einfluss auf Netzplanung nehmen"


Die Bundesnetzagentur konsultiert ab dem 17. Januar 2018 den Entwurf des Szenariorahmens. Die Übertragungsnetzbetreiber haben darin mögliche Szenarien für die Netzentwicklungsplanung im Strombereich bis zum Jahr 2030 abgebildet.

"Der Szenariorahmen ist die Planungsgrundlage, um zu ermitteln, wieviel Netzausbau notwendig ist. Gerade zu diesem frühen Zeitpunkt kann die Öffentlichkeit Einfluss auf die Netzentwicklungsplanung nehmen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Daher fordern wir die Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden dazu auf, sich aktiv an der Konsultation in den nächsten vier Wochen zu beteiligen", so Homann weiter.

Zweijährliche Erstellung des Szenariorahmens

Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen alle zwei Jahre einen Szenariorahmen. Dieser beschreibt mit Hilfe von vier Szenarien die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors. Der aktuelle Szenariorahmen reicht bis zu den Jahren 2030 und 2035.

Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen aktuell eine Szenariengestaltung vor, in der die Energiewende mit unterschiedlichen technischen Ausprägungen und Umsetzungsgeschwindigkeiten realisiert wird. Die Szenarien orientieren sich dabei an den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. So wird zum Beispiel der Anteil der Erneuerbaren Erzeugung am Bruttostromverbrauch im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) definiert.

Annahmen zu Kraftwerkskapazitäten und Stromverbrauch

Im Vergleich zum letzten Szenariorahmen sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien leicht gestiegen. Für den konventionellen Kraftwerkspark wird dagegen ein leichter Rückgang der Kapazität angenommen.

Die Netzbetreiber haben an der Weiterentwicklung von Modellen zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem letzten Szenariorahmen festgehalten. Diese Modelle ermöglichen einen weitaus genaueren Blick auf die einzelnen Regionen mit ihren Besonderheiten.

Angesichts der zunehmenden Sektorenkopplung gehen sie insgesamt von einer Steigerung des Stromverbrauchs aus. Denn trotz umfassender Energieeffizienzmaßnahmen kommt es zu Verbrauchsteigerungen durch neue Stromanwendungen wie bei der Elektromobilität oder bei Wärmepumpen. Dadurch können CO2-Minderungen im Verkehr und der Wärmeversorgung bewirkt werden.

Flexibilisierung und Speicherung von Strom

Bei der Erstellung des Szenariorahmens 2019-2030 haben die Netzbetreiber neue Entwicklungen bei der Flexibilisierung von Stromanwendungen und neue Erkenntnisse in der Speichertechnik berücksichtigt.

Hierzu zählen die Steuerung des Verbrauchsverhaltens und die Flexibilisierung des Betriebs von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen). Weiterhin wurde das erste Mal der Bestand von größeren Batteriespeichern berücksichtigt.

Begleitdokument und Dialogveranstaltungen

Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundesnetzagentur ein Begleitdokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft.

Während des Konsultationszeitraums veranstaltet die Bundesnetzagentur am 30. Januar 2018 in Berlin und am 1. Februar 2018 in Ingolstadt Dialogveranstaltungen, um mit der Öffentlichkeit den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren.

Der Entwurf des Szenariorahmens 2019-2030 sowie alle nähere Informationen, auch zum Begleitdokument und zu den Dialogveranstaltungen, sind zu finden unter:
www.netzausbau.de/2019-2030-sr.

Stellungnahmen zum Szenariorahmen können bis zum 14. Februar 2018 per E-Mail an: szenariorahmen@bnetza.de, Betreff: Szenariorahmen, oder per Post an folgende Anschrift gerichtet werden:

Bundesnetzagentur
Referat 613
Szenariorahmen
Postfach 8001
53105 Bonn

Ein erklärender Film zur Einführung in die Thematik des
Szenariorahmens ist zu finden auf dem YouTube-Kanal der
Bundesnetzagentur unter:

https://youtu.be/N8Eq6TenO2A.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17.01.2018
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang