Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


ENERGIE/2330: Bundesnetzagentur gibt Netzreservebedarf bekannt (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 30.04.2018

Bundesnetzagentur gibt Netzreservebedarf bekannt
Präsident Homann: "Erst Netzausbau wird Netzreservebedarf signifikant senken"


Die Bundesnetzagentur hat heute die erforderliche Netzreserve für das kommende Winterhalbjahr 2018/2019 und das Jahr 2020/2021 bestätigt.

"Es gibt nach wie vor einen Bedarf an Netzreserve, um das deutsche Stromnetz in kritischen Situationen stabil zu halten. Dies macht die Bedeutung eines zügigen Netzausbaus deutlich", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Bedarf besteht nur noch in einer Größenordnung, die allein aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden kann. Daher ist anders als in den Vorjahren die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken nicht erforderlich", so Homann weiter.

Sinkender Reservebedarf

Der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken liegt sowohl im Winter 2018/2019 als auch im Winter 2020/2021 bei jeweils 6.600 Megawatt. Verglichen mit dem im vergangenen Winterhalbjahr festgestellten Bedarf in Höhe von 10.400 Megawatt reduziert sich der Netzreservebedarf um 3.800 Megawatt. Grund hierfür ist insbesondere das am 1. Oktober 2018 startende Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und dem österreichischen Marktgebiet.

Das Engpassmanagement bewirkt, dass die Exporte von Deutschland nach Österreich auf den technisch möglichen Umfang reduziert werden. Exportspitzen nach Österreich sind derzeit noch ein Treiber für Netzengpässe. Darüber hinaus hat sich die Durchführung von Freileitungsmonitoring durch die Netzbetreiber bedarfsreduzierend ausgewirkt.

Trendwende erst durch Netzausbau

Von einer Trendwende bei der vorzuhaltenden Leistung aus Netzreservekraftwerken kann jedoch nicht gesprochen werden. So könnte sich der Netzreservebedarf je nach Entwicklung der Kraftwerksstillegungen sowie durch die Forderungen des "Clean Energy Package" der Europäischen Kommission nach deutlich mehr Kapazitäten für den grenzüberschreitenden Handel wieder erhöhen.

Zur dauerhaften Senkung des Netzreservebedarfs ist es notwendig, dass der geplante Netzausbau erfolgreich umgesetzt wird und Redispatch auch grenzüberschreitend mit der notwendigen Sicherheit genutzt werden kann.

Erzeugungsleistung für Netzstabilität

Die Vorhaltung der Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. In Zeiten hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher Erzeugung aus Windenergieanlagen muss das überlastete Netz stabilisiert werden. Dann wird Erzeugungsleistung vor dem Engpass vermindert, und gleichzeitig die Erzeugungsleistung hinter dem Engpass erhöht.

Dieser "Redispatch" genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mittels am Markt agierender Kraftwerke durchgeführt. In kritischen Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen.

Kraftwerke aus der Netzreserve dürfen nicht parallel am Stromerzeugungsmarkt eingesetzt werden, sondern ausschließlich auf Anforderung der Netzbetreiber zum Redispatch. Die Netzreservekraftwerke sind daher nur noch in relativ wenigen Stunden eines Jahres in Betrieb.

Verfahren zur Bedarfsermittlung

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 28. Februar 2018 ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreservekraftwerken zur Bestätigung vorgelegt.

Für beide Betrachtungszeiträume kommt die Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern zu dem Ergebnis, dass sich der maximale Bedarf an Netzreserveleistung in den Situationen mit starker Windenergieeinspeisung und gleichzeitig hoher Nachfrage nach Strom einstellt.

Die Untersuchung des festgestellten Bedarfs an Netzreservekraftwerken für das Jahr 2020/2021 wird spätestens im Jahr 2020 aktualisiert. So können in der Zwischenzeit neu hinzugetretene Erkenntnisse bei der Ermittlung des Netzreservebedarfs berücksichtigt werden.

Der Bericht ist veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/netzreserve

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 30.04.2018
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang