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ENERGIE/2380: Bundesnetzagentur veröffentlicht zweiten Bericht über die Mindesterzeugung (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 7.10.2019

Bundesnetzagentur veröffentlicht zweiten Bericht über die Mindesterzeugung

Präsident Homann: "Nur geringer Teil der konventionellen Erzeugungsleistung ist netztechnisch erforderlich"


Die Bundesnetzagentur hat heute den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung veröffentlicht. Im Bericht werden Perioden mit "negativen Strompreisen" der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde.


"Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise. Dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen, " erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Mindesterzeugung

In den analysierten Stunden der Jahre 2016 - 2018 wurden 18 bis 26 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung eingespeist (sogenannte konventionelle preisunelastische Erzeugungsleistung). Nur ein kleinerer Teil dieser Erzeugung ist für den sicheren Netzbetrieb erforderlich (mindestens 4 bis 8 Gigawatt). Dieser Teil wird als "Mindesterzeugung" bezeichnet. Damit diese Mindesterzeugung von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt werden konnte, mussten sie am Netz sein. Die untere Leistungsgrenze dieser Kraftwerke ist Voraussetzung zur Bereitstellung von Mindesterzeugung. Sie machte 28% bis 43% der gesamten konventionellen preisunelastischen Erzeugungsleistung aus.

Konventioneller Erzeugungssockel

Der überwiegende Anteil der konventionellen Stromerzeugung in den analysierten Perioden mit negativen Strompreisen ist dem "konventionellen Erzeugungssockel" zuzuordnen (14 bis 19 Gigawatt). Die am Netz befindlichen Kraftwerke haben ihre Einspeisung zeitweise bis auf ihr gemeldetes technisches Minimum gesenkt. Die fehlende Flexibilität dieser Kraftwerke bestimmt maßgeblich die Höhe des konventionellen Erzeugungssockels. In den zurückliegenden Jahren haben einige Betreiber bereits in die Flexibilisierung ihrer Anlagen investiert. Weitere Investitionen der Kraftwerksbetreiber können den konventionellen Erzeugungssockel weiter verringern.

Wärmelieferverpflichtungen stehen häufig einer flexibleren Fahrweise entgegen. Eine Befragung der Kraftwerksbetreiber hinsichtlich ihrer Einsatzentscheidung bei einem hypothetischen Börsenpreis von -100 ?/MWh zeigte, dass insbesondere Betreiber von KWK-Anlagen auch bei länger anhaltenden negativen Börsenpreis weiter Strom einspeisen würden. Anreize aus Regelungen zur Eigenerzeugung wurden ebenfalls als Grund genannt, negative Börsenpreise in Kauf zu nehmen.

Integration der Erneuerbaren Erzeugung

Die Bundesnetzagentur hat bezogen auf Engpasssituationen den Zusammenhang zwischen Mindesterzeugung und Einspeisevorrang Erneuerbarer Erzeugungsanlagen (EE) untersucht. Ein nennenswerter Teil der EE-Abregelungen (39 - 88%) war auf Engpässe zwischen Übertragungs- und Verteilernetz zurückzuführen. In diesen Fällen ist das Abregeln von konventionellen Kraftwerken auf Übertragungsnetzebene wirkungslos. Daher sollte über spezifische Anreize für eine zügige Beseitigung von solchen Engpässen diskutiert werden.

Für eine umfassende Integration der Erneuerbaren Erzeugung wird es darauf ankommen, den konventionellen Erzeugungssockel schrittweise abzuschmelzen und die Mindesterzeugung zunehmend alternativ - zum Beispiel aus erneuerbarer Erzeugung - zu erbringen.

Der zweite Bericht über die Mindesterzeugung ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/mindesterzeugung

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7.10.2019
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2019

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