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GEWERKSCHAFT/1088: Zeitungszustellerinnen und -zusteller in Hagen streiken für bessere Löhne (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. Dezember 2014

Zeitungszustellerinnen und -zusteller in Hagen streiken für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen



Berlin, 05.12.2014 - Aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen haben Zeitungszustellerinnen und -zusteller des Essener Medienkonzerns Funke heute am frühen Morgen in mehr als 130 Zustellbezirken in und um Hagen Zeitungen und Prospekte nicht ausgetragen. Die Beschäftigten fordern den Abschluss eines Haustarifvertrags. Von den Warnstreiks sind mehrere tausend Abonnentinnen und Abonnenten betroffen.

"Wenn milliardenschwere Medienkonzerne jahrelang Lohndrückerei betreiben, ruft das den Widerstand der Zeitungszustellerinnen und -zusteller hervor", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, zum heutigen ersten Warnstreik der Beschäftigten der Funke Logistik Hagen GmbH. "Die Streikenden signalisieren den Zeitungsverlegern auch, dass wegen der Lobbyarbeit zur Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns der Kampf um den Abschluss von Tarifverträgen mit fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen nötig ist", so Werneke weiter.

In der Logistik-Tochterfirma des Funke-Konzerns sind mehr als 500 Zeitungszustellerinnen und -zusteller beschäftigt. Die Firma hatte Verhandlungen über einen Haustarifvertrag abgelehnt. ver.di fordert neben Lohnerhöhungen auch mehr Urlaubstage, höhere Nachtzuschläge sowie ein tariflich abgesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Derzeit bekommen die meisten Beschäftigten Stundenlöhne von unter sieben Euro.

Bundesweit gibt es nur wenige Haustarifverträge für Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Die von ver.di während der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn angebotenen Verhandlungen über einen bundesweiten Flächentarifvertrag hatte der Verlegerverband BDZV abgelehnt. Neben einem abgesenkten gesetzlichen Mindestlohn von nur 6,38 Euro für Zeitungsboten ab dem 1. Januar 2015 hatten Verlagslobbyisten kürzlich auch Beschränkungen der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns durch den Zoll erreicht.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.12.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2014