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GEWERKSCHAFT/1151: Vorschlag der Deutschen Post zur Arbeitszeit "nicht verhandlungsfähig" (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. April 2015

Tarifverhandlungen Arbeitszeit: Vorschlag der Deutschen Post "nicht verhandlungsfähig" - weitere Warnstreiks


Berlin, 15.04.2015 - Bei den Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit für die rund 140.000 Tarifkräfte der Deutschen Post AG konnte am Dienstagabend (14. April 2015) kein Ergebnis erzielt werden. "Wir haben das von der Deutschen Post AG vorgetragene Modell zur Neuregelung der Wochenarbeitszeit als nicht verhandlungsfähig zurückgewiesen. Nach dem Vertragsbruch des Unternehmens erwarten die Beschäftigten Schutz und Sicherheit. Wir fordern eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit für alle Beschäftigten bei vollem Lohnausgleich und akzeptieren keine Möglichkeit zur Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden. Die Post AG war nicht bereit darzulegen, wie sich ihr Modell auf den Monatslohn auswirkt", sagte Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Verhandlungsführerin.

ver.di kündigte an, den Druck in den nächsten Tagen durch weitere Warnstreiks zu erhöhen. Dadurch könne es zu erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung kommen. In welchen Bereichen zu einer Arbeitsniederlegung aufgerufen wird, teilte die Gewerkschaft nicht mit.

ver.di fordert eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausleich. Das von der Deutschen Post AG bereits in der ersten Verhandlungsrunde dargelegte "Modell zur Neuregelung der Wochenarbeitszeit" sieht eine individuelle Spreizung von 34 bis 41 Stunden vor, ohne Bezug auf die Forderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zu nehmen.

Hintergrund des Tarifkonfliktes ist der Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe durch die Deutsche Post AG und ihre Flucht aus dem bestehenden Haustarifvertrag. Mit dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes für die Paketzustellung in den hierfür zum Jahresanfang gegründeten 49 Regionalgesellschaften verstößt die Deutsche Post AG gegen den zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Schutzvertrag, wonach das Unternehmen bei der Zustellung von Briefen und Paketen maximal 990 Paketzustellbezirke an konzerninterne oder externe Unternehmen vergeben darf. Für diesen Schutz verzichten die Beschäftigten unter anderem auf Kurzpausen und arbeitsfreie Tage. Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich soll dieser Vertragsbruch kompensiert werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.04.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2015

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