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GEWERKSCHAFT/1396: Zukunftstarifvertrag SB-Warenhaus Real (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. Juli 2016

Zukunftstarifvertrag SB-Warenhaus Real: Rund 70 Prozent der befragten Mitglieder votieren für Annahme. Tarifbindung erkämpft - jetzt muss die Zukunft des Unternehmens gestaltet werden


Berlin, 27.07.2016 - Rund 70 Prozent der befragten ver.di-Mitglieder unter den Beschäftigten im Unternehmen real,- SB-Warenhaus GmbH haben sich dafür ausgesprochen, das Verhandlungsergebnis für einen Zukunftstarifvertrag Real anzunehmen. Im Anschluss an das Mitglieder-Votum gab die Real-Tarifkommission in ihrer gestrigen Sitzung ihre Zustimmung zum Zukunftstarifvertrag. Dieser soll in den nächsten Tagen unterschrieben werden und tritt dann in Kraft.

"Wir haben viele drastische Kürzungen abgewehrt und die Tarifbindungwieder hergestellt. Trotzdem müssen die Beschäftigten Einschnitte hinnehmen. Jetzt ist es an den Unternehmensverantwortlichen, die Zukunft von Real neu zu gestalten. Wir erwarten von den Arbeitgebern, dass sie ihre Zusagen erfüllen und ein nachhaltiges Zukunftskonzept umsetzen. Daran müssen die Beschäftigten unmittelbar beteiligt werden, denn sie wissen am besten, was die Kunden wollen und wo Real besser werden kann", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Der Zukunftstarifvertrag sieht unter anderem vor: Eine Bestandsgarantie für 265 Real-Märkte und den Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen in diesen Märkten; Investitionszusagen in Höhe von einer Milliarde Euro, die zum ersten Mal in einem Tarifvertrag des Handels vereinbart wurden; die Rückkehr in den Flächentarifvertrag sowie die Beteiligung von leitenden Angestellten an Einsparungen. Im Gegenzug zur Arbeitsplatz- und Standortsicherung verzichten die Beschäftigten auf der Fläche von 2015 bis einschließlich 2017 auf Entgelterhöhungen und Teile ihres Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. ver.di-Mitglieder erhalten eine Vorteilsregelung: 2016 eine Zahlung von einem Prozent, 2017 bis 2019 von 1,5 Prozent des Gesamtjahresbrutto (ausführlicher siehe http://tinyurl.com/hazb2m3). Erfüllt Real die Investitionszusagen nicht, sind die Reduzierung der Sonderzahlungen sowie die Nicht-Weitergabe der Entgelterhöhungen nichtig.

Nutzenberger verwies darauf, dass etliche weitergehende Einschnitte abgewehrt werden konnten. Dazu zählen die Einführung einer neuen Entgeltgruppe für neu eingestellte sogenannte Ladenverkäufer, die mehrere Hundert Euro weniger verdient hätten als derzeitige Verkäuferinnen und Verkäufer, die Streichung der Nachtzuschläge und die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde. Beibehalten wird auch der Durch- und Aufstieg. Er ermöglicht ungelernten Kräften nach langjähriger Berufserfahrung im Betrieb, in die Gehaltsgruppe für gelernte Verkäuferinnen und Verkäufer aufzusteigen.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.07.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2016

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