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GEWERKSCHAFT/1440: Geld- und Wertbranche - erster Warnstreik erfolgreich (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 13. Januar 2017

Geld- und Wertbranche: erster Warnstreik erfolgreich - Verhandlungen werden am Montag fortgesetzt


Berlin, 13.01.2017- Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zieht eine positive Bilanz des ersten Warnstreiks in der laufenden Tarifrunde der Geld- und Wertbranche. Insgesamt hätten sich am Freitag in den neun betroffenen Bundesländern mehr als 1.000 Beschäftigte an 19 Standorten an den Arbeitsniederlegungen beteiligt. "Die Beschäftigten haben genug von der Verweigerungshaltung der Arbeitgeber: Jetzt muss endlich ein ordentliches Angebot her", sagte ver.di-Verhandlungsführer Volker Nüsse: "Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit!"

Die Verhandlungen mit der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) über höhere Löhne und Gehälter für die bundesweit rund 11.000 Beschäftigten der Geld- und Wertbranche werden am Montag in Hannover fortgesetzt.

ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde eine Erhöhung der Löhne um 1,50 Euro in der Stunde und eine Angleichung der Entgelte in den unterschiedlichen Regionen und Bereichen. Bislang klaffen die Löhne derzeit regional bis zu 40 Prozent auseinander. So beträgt der Lohn im Geldtransport von Nordrhein-Westfalen derzeit 15,73 Euro, in Berlin werden dagegen nur 11,24 Euro gezahlt - 4,49 Euro pro Stunde weniger bei der gleicher Tätigkeit. Die Löhne in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Berlin und in Brandenburg liegen im Niedriglohnbereich. Die Beschäftigten in den stationären Dienstleistungen in den ostdeutschen Ländern erhalten mit 9,33 Euro pro Stunde nur 48 Cent mehr als der gesetzliche Mindestlohn.

Weitere Informationen unter:
www.aber-sicher.org

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Quelle:
Presseinformation vom 13.01.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2017

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