Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


GEWERKSCHAFT/1533: Straßenverkehrspaket - ver.di begrüßt differenzierte Haltung des Bundesrates (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. September 2017

Straßenverkehrspaket: ver.di begrüßt differenzierte Haltung des Bundesrates zu den Vorschlägen der EU-Kommission


Berlin, 21.09.2017 - Der Bundesrat will in der Plenarsitzung am Freitag (22. September 2017) über Vorschläge der EU-Kommission zur Entsendung sowie den Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern beraten. "Wir begrüßen die differenzierte Haltung der Länderkammer zu den Vorschlägen der EU-Kommission. Die sozialen Verwerfungen in Europa müssen gestoppt und dürfen nicht ausgeweitet werden", sagte Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vor Beginn der Beratungen.

Die zuständigen vorbereitenden Ausschüsse des Bundesrates fordern die Bundesregierung auf, sich gegen die von der EU-Kommission geplante Aufweichung der Entsenderichtlinie für mobile Beschäftigte auszusprechen. Diese gehe zu Lasten der heimischen Unternehmen sowie der Beschäftigten und gebe den Dumping-Praktiken einen rechtlichen Rahmen, heißt es in der der Begründung der entsprechenden Vorlage für die Länderkammer. Auch hegen die entsprechenden Ausschüsse Zweifel an dem Plan der EU-Kommission, die Zahl der auf eine Pause von nur 24 Stunden verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten von derzeit einer auf künftig drei in Folge zu erhöhen. Dies würde die Lenkzeit innerhalb von drei Wochen von derzeit 135 auf 146 Stunden erhöhen. Hier müsse geklärt werden, ob dies nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich sei und im Einklang mit guten Arbeitsbedingungen sowie der Verkehrssicherheit stehe, so die Empfehlung an das Plenum.

Die EU-Kommission hatte am 31. Mai ein umfassendes Paket zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs vorgelegt. Diese werden nun in den Mitgliedsstaaten sowie im Europäischen Parlament beraten. Aus Sicht von ver.di darf die Entsenderichtlinie für keine Beschäftigtengruppe außer Kraft gesetzt werden. Dadurch würde das Ziellandprinzip, wonach für Beschäftigte immer die Arbeitsbedingungen des Landes gelten, in dem sie arbeiten, zugunsten von massivem Lohn- und Sozialdumping ausgehebelt. Auch müssen die Vorschläge zu den Lenk- und Ruhezeiten verändert werden.

*

Quelle:
Presseinformation vom 21.09.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang