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GEWERKSCHAFT/1685: Ryanair und ver.di unterzeichnen Anerkennungsvereinbarung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Juli 2018

Ryanair und ver.di unterzeichnen Anerkennungsvereinbarung


Berlin - Die Fluggesellschaft Ryanair erkennt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als gewerkschaftliche Vertretung aller ihrer in Deutschland beschäftigten Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter an. Entsprechende Vereinbarungen wurden heute unterzeichnet.

Es handelt um eine der ersten Vereinbarungen, die alle Kabinenbeschäftigten, auch die zahlreichen Leiharbeitnehmer bei Ryanair, unter gleichen Bedingungen umfassen. Darüber hinaus unterliegt die Vereinbarung deutschem Recht. Ergebnisoffene Tarifverhandlungen werden garantiert und die Regelungen zur Tarifkommission widerspiegeln nationale Standards.

"Die Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland haben heute endlich die Zusicherung erhalten, dass ihr Recht, sich bei ver.di zu organisieren und für eine bessere Zukunft einzutreten, von Ryanair respektiert wird", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Damit ist uns ein erster historischer Schritt in Richtung gute Arbeitsbedingungen gelungen."

ver.di unterstützt im Rahmen einer internationalen Kampagne alle Partnergewerkschaften der Internationalen Transportarbeiter Föderation (ITF) in Spanien, Italien, Belgien und Portugal, die aktuell um Anerkennungsvereinbarungen ringen. Auf einer ersten internationalen Konferenz von Ryanair-Flugbegleitern, organisiert von der ITF, wurde Anfang des Monats in Dublin bereits ein gesamteuropäischer Forderungskatalog veröffentlicht. Gemeinsam mit Gewerkschaften in mehr als dreizehn Ländern fordert ver.di von Ryanair eine nachhaltige Reform der Arbeitsbedingungen für alle Kabinenbeschäftigten unter Anerkennung von nationalem Recht.

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Quelle:
Presseinformation vom 18.07.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2018

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