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GEWERKSCHAFT/1945: Speditionen und Logistik - Tarifvertragliche Regelungen für Kurzarbeit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 2. April 2020

Speditionen und Logistik: ver.di fordert Arbeitgeber auf, tarifvertragliche Regelungen für Kurzarbeit zu vereinbaren


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die regionalen Arbeitgeberverbände im Speditions- und Logistikgewerbe auf, tarifvertragliche Regelungen für Kurzarbeit zu vereinbaren. "Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt in der Branche zu zeigen, dass der Schutzschirm, den wir alle gemeinsam finanzieren, auch über die Beschäftigten im Bereich Speditionen, Logistik, Paket- und Briefdienste gespannt wird", sagte Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. "Die unterschiedlichen Wirkungen der Corona-Krise in den Betrieben sind kein Alleinstellungsmerkmal der Branche. Deshalb gilt es, einheitliche Regelungen zu schaffen, die den Beschäftigten in den kommenden Wochen finanzielle Sicherheit und Perspektive für sich und ihre Familien bieten. Statt regelmäßig über das schlechte Branchenimage zu jammern, wäre hier ein deutliches Signal in Richtung der Beschäftigten und der Öffentlichkeit notwendig. Das Kurzarbeitergeld muss dringend und deutlich aufgestockt werden.

Wegen der Corona-Krise sind gerade auch die Beschäftigten in den Bereichen betroffen, in denen es zu deutlichen Frachtrückgängen kommt. Sei es im internationalen Warenverkehr, weil Unternehmen die Produktion runtergefahren haben, oder im nationalen Verkehr, weil Geschäfte nicht mehr öffneten, so Kocsis weiter. Der Staat helfe den Unternehmen mit sehr viel Geld, deshalb müsse die Erstattung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zwingend an die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gekoppelt werden. ver.di setze sich weiter dafür ein, dass der Gesetzgeber dies als verpflichtende Vorgabe mache.

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Quelle:
Presseinformation vom 02.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2020

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