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GEWERKSCHAFT/213: ver.di schließt Mindestlohntarifvertrag für Wach- und Sicherheitsgewerbe ab (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. März 2010

ver.di schließt Mindestlohntarifvertrag für Wach- und Sicherheitsgewerbe ab


Berlin, 22.03.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) einen Mindestlohntarifvertrag für die bundesweit rund 170.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe abgeschlossen. Insbesondere für die Sicherheitsdienstleister in den neuen Ländern führen die neuen Mindestentgelte zu Lohnerhöhungen um bis zu 33 Prozent. Für einen Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz etwa in Magdeburg oder in Erfurt bringt die vereinbarte Lohnuntergrenze 480 bis 500 Euro monatlichen Mehrverdienst. Der Mindestlohntarifvertrag führt über mehrere Stufen auch in den Tarifgebieten mit den derzeit niedrigsten Untergrenzen zu einem einheitlichen Branchenmindestlohn von 7,50 Euro bis spätestens zum 1. Januar 2013. Die höchsten Mindestlöhne liegen bei 8,46 Euro in Baden-Württemberg und acht Euro in Bayern. Diese steigen bis zum 1. Januar 2013 auf 8,90 Euro beziehungsweise 8,42 Euro.

"Mit diesem Mindestlohntarifvertrag schaffen wir Sicherheit in einer Branche, die bislang eher von prekären Bedingungen gekennzeichnet war", sagte Petra Gerstenkorn vom ver.di-Bundesvorstand. "In einem nächsten Schritt werden wir jetzt gemeinsam mit dem BDWS beim Arbeitsministerium beantragen, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären", kündigte Gerstenkorn an. Damit könnte der Praxis von Lohndumping und überlangen Arbeitszeiten in der Branche ein Riegel vorgeschoben werden.


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Quelle:
Presseinformation vom 22.03.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2010