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GEWERKSCHAFT/214: JobCenter-Reform - Bundeseinheitliche Standards garantieren (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23. März 2010

JobCenter-Reform: Bundeseinheitliche Standards garantieren


Berlin, 23.03.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe von CDU/CSU, FDP und SPD auf eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der JobCenter verständigt hat. "Ziel der Reform muss es sein, Leistung, Beratung und Förderung der Arbeitssuchenden aus einer Hand dauerhaft zu sichern. Dazu müssen die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen im Grundgesetz verankert werden", erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske vor der entscheidenden Sitzung der Spitzenrunde zur Reform der JobCenter am morgigen Mittwoch.

Es sei richtig, wenn grundgesetzlich klargestellt werde, dass die ARGE in der bisherigen Form das Regelmodell bleibe und die Optionskommunen die Ausnahme seien. "Wir erwarten, dass die Optionskommunen in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Qualitätsstandards bei der Betreuung von Arbeitslosen gewährleisten", betonte Bsirske. Deshalb dürfe sich die Reform nicht allein auf organisatorische Sachverhalte beschränken. "Wir erwarten, dass die Reform dazu genutzt wird, das Leistungsrecht zu verbessern und die Sanktionierung von Leistungsberechtigten zu begrenzen."

Dringend notwendig ist nach Auffassung von ver.di die Einrichtung von verbindlichen Beiräten unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Dadurch könnte sowohl das Ausufern prekärer Arbeitsmärkte vor Ort verhindert, wie auch die Koordinierung der überregionalen Arbeitsmarktpolitik gewährleistet werden.

Als erfreulich wertete es der ver.di-Vorsitzende, dass sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf verbindliche Regelungen zur Mitbestimmung in den ARGEN geeinigt habe. Jetzt müssten auch die tarifvertraglichen Bedingungen geschaffen werden, damit gleiche Arbeit von Beschäftigten der Bundesagentur und der Kommunen in den JobCentern auch gleich bezahlt werde.


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Quelle:
Presseinformation vom 23.03.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2010