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GEWERKSCHAFT/308: Bundesregierung bleibt bei Leiharbeit auf halbem Weg stehen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. September 2010

Bundesregierung bleibt bei Leiharbeit auf halbem Weg stehen


Berlin, 05.09.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, dem Missbrauch der Leiharbeit vollständig ein Ende zu setzen. "Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ist nur ein erster Schritt, der aber längst nicht die massiven Probleme und Diskriminierungen der Leiharbeiter bekämpft", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Es sei richtig, einen weiteren "Fall Schlecker" - also den Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter zu Dumpinglöhnen innerhalb eines Unternehmens - per Gesetz zu verbieten. Doch um die Ausweitung des Niedriglohnsektors durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit einzudämmen, seien dringend weitere gesetzliche Änderungen notwendig.

"Wir brauchen umgehend eine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer, genauso wie ein Verbot der Synchronisation von Arbeitsverhältnis und Einsatzdauer der Leiharbeits-Beschäftigten", forderte Bsirske. Außerdem sei es überfällig, den Grundsatz "gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit vom ersten Tag an", gesetzlich festzuschreiben. "Examinierte Pflegekräfte oder Busfahrer leisten auch im Einsatz als Leiharbeiter vom ersten Tag an genau so viel wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen, die ungleiche Bezahlung dient den Arbeitgebern allein dazu, die Tarifniveaus in vielen Branchen abzusenken", kritisierte Bsirske.

ver.di bemängelt zudem, dass die Arbeitsministerin bisher keine Regelung vorgesehen hat, um den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher zu verbieten. "Weder darf durch den Einsatz der Leiharbeiter das grundgesetzlich geschützte Streikrecht als Mittel des Arbeitskampfes für Stammbelegschaften unterlaufen werden, noch dürfen Leiharbeiter dazu gezwungen werden, gegen die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt zu werden", verlangte Bsirske. Unverständlich sei es auch, dass der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums keine Regelung für einen Branchenmindestlohn vorsehe. Dies sei mit Blick auf die volle europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 für die Unternehmen eine Einladung zur Lohndrückerei. "Die Bundesregierung darf nicht auf halbem Weg stehen bleiben und muss dem systematischen und vorsätzlichen Missbrauch der Leiharbeit ein für allemal einen Riegel vorschieben", so Bsirske.


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Quelle:
Presseinformation vom 05.09.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2010