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GEWERKSCHAFT/436: ver.di vor Arbeitsgericht erfolgreich - medsonet ist nicht tariffähig (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. Mai 2011

ver.di vor dem Arbeitsgericht Hamburg erfolgreich - medsonet ist nicht tariffähig


Berlin, 17.05.2011 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg, wonach die so genannte Gewerkschaft medsonet sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit nicht tariffähig ist und war: "Damit wird der Ausbreitung von Phantomgewerkschaften ein weiterer Riegel vorgeschoben", betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. "Es ist besorgniserregend, dass sich unter dem Deckmantel des Grundgesetzes vermeintliche Gewerkschaften gründen, um mit Arbeitgebern Tarifverträge abzuschließen, die jeder langfristigen tarifpolitischen Strategie im Sinne der Beschäftigten den Boden entziehen", sagte Ellen Paschke, Mitglied des ver.di- Bundesvorstands und zuständig für den Gesundheitsbereich, in dem medsonet als vermeintliche Gewerkschaft agiert hatte.

ver.di hatte vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und zugleich einen auf die Vergangenheit bezogenen Antrag gestellt. Dieser bezog sich auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Bundesmanteltarifvertrages für die Beschäftigten in Privatkliniken, den medsonet bereits 2008 mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken abgeschlossen hatte. Aber bereits zu diesem Zeitpunkt war medsonet nicht tariffähig. "Obwohl sich medsonet erst im September 2010 - eineinhalb Jahre nach ihrer Gründung - ein Tarifstatut gegeben hat, hatte diese Scheingewerkschaft schon zuvor Tarifverträge abgeschlossen", erläuterte Herzberg. ver.di hatte im laufenden Verfahren dargelegt, dass medsonet nichts anderes als eine Unterabteilung der "Berufsgewerkschaft DHV", einer weiteren "christlichen" Organisation, ist. Auch medsonet hatte auf eine Kooperationsvereinbarung mit dem DHV verwiesen und damit zu begründen versucht, dass eigenes Personal für medsonet nicht erforderlich sei. "Dies ist ein Beleg von vielen, die verdeutlichen, dass medsonet weder über eine ausreichende Organisationsstruktur verfügt, die eine Gewerkschaft zum Abschluss und zur Durchsetzung von Tarifverträgen benötigt, noch über eine ausreichende Mächtigkeit", erklärte Paschke. Sie verwies weiter darauf, dass medsonet bis heute keine Nachweise über ihre Mitgliederstärke vorgelegt hat. "Die von medsonet angegebenen Mitgliederzahlen sind aus der Luft gegriffen und durch nichts belegt."

Gerd Herzberg kündigte an, dass ver.di weiterhin die Aktivitäten insbesondere der im CGB zusammengeschlossenen Organisationen beobachten werde: "Wir werden und wollen nicht zulassen, dass durch die Gründung und Tätigkeit solcher Organisationen die Tarifautonomie langfristig gefährdet wird - dies ist ein Teil der Verantwortung, die wir als Gewerkschaften haben und auch künftig wahrnehmen."


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Quelle:
Presseinformation vom 17.05.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2011