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GEWERKSCHAFT/689: Gericht bestätigt Streikrecht für Bewacher von kerntechnischen Anlagen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. August 2012

Landesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht für Bewacherinnen und Bewacher von kerntechnischen Anlagen



Berlin, 15.08.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, Streiks an kerntechnischen Anlagen zuzulassen. Im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen Sozialtarifvertrag mit den Bewachungsunternehmen an 14 Kernkraftwerken hatte der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Arbeitskampfmaßnahmen beantragt. Nach dem dies zunächst vom Arbeitsgericht Berlin zurückgewiesen worden war, hat nun auch das LAG entschieden und die Klage auf Unterlassung von Warnstreiks zurückgewiesen.

"Das ist ein gutes Signal für die Beschäftigten, weil es das Streikrecht grundsätzlich stärkt. Nun gilt es, dass die Arbeitgeber das Verhandlungsangebot von ver.di annehmen und in die Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag eintreten", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. ver.di fordert für die 1.500 Bewacherinnen und Bewacher an Kernkraftwerken einen Sozialtarifvertrag, um die drohenden Arbeitsplatzverluste im Rahmen des Atomausstiegs abzumildern. Bisher haben die Arbeitgeber entsprechende Verhandlungen abgelehnt. Deshalb hatte ver.di die Beschäftigten im Mai 2012 zu ersten zweistündigen Warnstreiks aufgerufen.

"Unsere in der Bewachung der Kernkraftwerke tätigen Kolleginnen und Kollegen sorgen für die Sicherung der Kernkraftwerke in Deutschland", betonte Bsirske. "Im Zuge der Energiewende können sie im Gegenzug auch erwarten, dass ihre Existenzen und die ihrer Familien nach dem Ausstieg aus der Kernenergie abgesichert werden."

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Quelle:
Presseinformation vom 15.08.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2012