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GEWERKSCHAFT/709: Minijobs abschaffen statt Grenze erhöhen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. September 2012

Minijobs abschaffen statt Grenze erhöhen



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 Euro ab. "Minijobs führen auf direktem Weg in Armut. Die Koalition sollte die geringfügige Beschäftigung abschaffen, nicht ausweiten", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag. Derzeit würden immer mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von Voll- und Teilzeit in Minijobs umgewandelt, in vielen Branchen seien Minijobs bereits die Regel.

"Auch wenn in der Rente jetzt eine Versicherungspflicht bei Minijobs eingeführt werden soll, genügt dies nicht, denn Beschäftigte können ihren zusätzlichen Rentenbeitrag ,abwählen' - und dies werden gerade diejenigen tun, die auf jeden Euro angewiesen sind", warnte Nutzenberger. "Mehr als 70 Prozent der Minijob-Beschäftigten sind Frauen, viele von ihnen haben den Minijob als einzige Verdienstquelle und müssen damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Vielfach sind die Arbeitsbedingungen schlecht, die Wochenstundenzahl ist nicht begrenzt und in der Folge werden Minijob-Beschäftigte mit Hungerlöhnen von fünf oder sechs Euro und weniger abgespeist", so Nutzenberger.

Die Kosten dafür trage die Allgemeinheit: "Viele Unternehmen setzen darauf, dass Beschäftigte, die von der Arbeit nicht leben können, ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Die Unternehmen steigern ihre Gewinne, weil ihr Geschäftsmodell mit Armutslöhnen durch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventioniert wird. Diese skandalöse Praxis muss beendet werden", forderte das ver.di-Vorstandsmitglied. Minijob-Beschäftigte brauchten deshalb nicht ein bisschen mehr Geld, sondern sozialversicherungspflichtige Arbeit. Notwendig sei die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse unabhängig von der Stundenzahl und der Lohnhöhe. "Tariflöhne dürfen nicht länger unterlaufen werden. Zusätzlich brauchen wir einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro und eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro für alle Beschäftigungsverhältnisse", unterstrich Nutzenberger.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.09.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012