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GEWERKSCHAFT/798: Mindestlohn im Friseurhandwerk kommt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23. April 2013

Mindestlohn im Friseurhandwerk kommt



Berlin, 23.04.2013 - In der ersten Verhandlungsrunde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Tarifgemeinschaft des Zentralverbandes des deutschen Friseurhandwerkes und den Landesinnungsverbänden über einen branchenweiten Mindestlohn für das Friseurhandwerk haben sich die Tarifpartner gestern in Würzburg auf die wesentlichen Eckpunkte geeinigt.

In einem Stufenmodell soll ab 1. August 2013 für Friseure im Westen 7,50 Euro, im Osten 6,50 Euro Mindestlohn gezahlt werden. Nach einer weiteren Erhöhung zum 1.8.2014 soll schließlich bis zum 1. August 2015 ein einheitlicher Mindestlohn für West und Ost von 8,50 Euro gezahlt werden.

"Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wird bis 01. August 2015 auch für Friseurinnen und Friseure ohne Abschlussprüfung erreicht. Auch wenn ver.di diesen gern früher und einheitlich umgesetzt hätte, ist das dreistufige Modell ein vernünftiger und tragfähiger Weg,um im Friseurhandwerk zu fairen Löhnen zu kommen. Das ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern ein Erfolg - für manche erhöhen sich die Löhne in zwei Jahren um über 100 Prozent", unterstrich die ver.di-Verhandlungsführerin Ute Kittel.

Mindestlöhne im Friseurhandwerk seien schon lang überfällig, deshalb könne man davon ausgehen, dass die Friseurverbände und Innungen den Abschluss auf Basis der Verhandlungsergebnisse auch umsetzen werden. Dies müsse spätestens bis Ende Juni geklärt sein, damit der Tarifverhandlung zum 1. August 2013 in Kraft treten könne.

In den nächsten Monaten solle zudem beim Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden, so Kittel. Damit dies gelinge, müssten auch die noch nicht tarifgebundenen Unternehmen und Ketten der Tarifgemeinschaft beitreten, da der Abschluss sonst nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelte, die ver.di-Mitglied sind und in Innungsbetrieben arbeiten. "Fair für die Branche wäre es, wenn sich alle daran halten und kein ruinöser Wettbewerb über Lohnpolitik stattfinden kann", betonte die Gewerkschafterin.

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Quelle:
Presseinformation vom 23.04.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2013