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GEWERKSCHAFT/935: ver.di fordert Abschaffung des Beraterregisters - Zahlen belegen Überflüssigkeit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 7. Februar 2014

ver.di fordert Abschaffung des Beraterregisters - Zahlen belegen Überflüssigkeit



Berlin, 07.02.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, das im November 2012 von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingerichtete Beraterregister unverzüglich abzuschaffen.

"Mit großem Aufwand wurde eine riesige Vorratsdatenspeicherung aufgebaut, mit der die Bankberater unter Generalverdacht an den Pranger gestellt wurden, völlig zu Unrecht", erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Beate Mensch. Eine Analyse der Zahlen sowie ein Austausch zwischen den Arbeitgeberverbänden und ver.di habe dieses jetzt verdeutlicht.

Die BaFin habe im Zeitraum von November 2012 bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt 11.460 Beschwerden über Anlageberaterinnen und Berater der Banken registriert und gespeichert. Bei rund 160.000 gespeicherten Beschäftigten kämen in diesen 13 Monaten auf jeden Berater 0,07 Beschwerden. Berücksichtige man, dass die Berater täglich nur ein - bei bis zu fünf durch die Banken geforderten - Anlageberatungsgespräch führen, ergebe das bei über 38 Millionen Gesprächen eine Beschwerdequote von 0,03 Prozent. Alleine diese Zahl würde kein Beschwerderegister rechtfertigen, betonte Beate Mensch.

Entscheidend sei jedoch, dass die BaFin nach eigener Aussage zwar einer Vielzahl dieser Beschwerden nachgegangen sei, sie aber in keinem Fall eine Sanktion ausgesprochen habe. Es sei weder zu einer Verwarnung gekommen, noch zur Zahlung eines Bußgeldes oder eines im Gesetz angedrohten Tätigkeitsverbots. ver.di, der AGV Banken (Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes) und der VÖB (Verband der öffentlichen Banken) seien sich daher in ihrem Erfahrungsaustausch über die Wirkung des Anlegerschutzgesetzes einig. "Dieses Register ist völlig überflüssig und sogar schädlich, weil es die Beraterinnen und Berater verunsichert und ihre Tätigkeit in Frage stellt", betonte das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

ver.di unterstützt Klagen von Anlagerberatern beim Verwaltungsgericht Frankfurt gegen das Register, mit dem Ziel der Weiterleitung an das Bundesverfassungsgericht.

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Quelle:
Presseinformation vom 07.02.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2014